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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   42R875
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          42R8755.07
               Radausführungskennz.:                                   42R8755.07
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 45822*18




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2145 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                           A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            K04) N225)                          BF1) K01)

                                                        215/45R18
                                                        GHF) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                           A01) bis A10)
§22 45822*18




                               (mit Flap)             K04) N225)                          BF1) K01)

                                                        215/45R18
                                                        GHF) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                         A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer                                      A11) BF1) ER1) K01) K02)
                               xDrive, Gran Tourer,     225/40R18
                               Gran Tourer xDrive       T92)

                                                        225/45R18
                                                        K18) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 215/40R18                              A01) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe K04) N225)                           BF1) K01)

                                                        225/35R18
                                                        K02) T87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                          A01) bis A10)
                                                      A93a)                             A11a) BF1) E73) K01) K04)

                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                        A94) BF1) EF0) ER1)
                                                       225/50R18

                                                       235/45R18
§22 45822*18




                                                       245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      215/50R18 M+S                     A01) bis A10)
                               xDrive                 K01)                              BF1) E72) K04)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       GFV) K01) K89)

                                                       225/45R18
                                                       K03)

                                                       225/50R18
                                                       K01) K89)

                                                       235/45R18
                                                       K01)

                                                       245/45R18
                                                       K01) K89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                         A01) bis A10)
                                                      K89)                              BF1) ER1) K01) K04)

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18
                                                       K89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A01) bis A10)
                                                      N235)                             A11) A93) BF1) EF0) ER1)
§22 45822*18




                                                                                        K01) K04)
                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18
                                                       N245)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                         A01) bis A10)
                                                      N225)                             A93) BF1) EF0) ER1) K01)
                                                                                        K04)
                                                       215/55R18 M+S

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18
                                                       N245)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       245/50R18

                                                       HL 225/55R18
                                                       N235)

                                                       HL 225/55R18 M+S

                                                       HL 245/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)
                                                       235/45R18

                                                       245/45R18
                                                       K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 115     BMW X2                 225/50R18                         A01) bis A10)
                                                      A93) K04)                         A11) B83) BF1)
§22 45822*18




                                                       225/55R18
                                                       K04)

                                                       235/50R18
                                                       A93a) K01) K04)

                                                       245/45R18
                                                       A93) K04)

                                                       245/50R18
                                                       K01) K02)

                                                       HL 225/55R18
                                                       K04)

                                                       HL 245/50R18
                                                       K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX2                215/55R18                           A02) bis A10)
                                                      A93)                                B83) BF1) ER1)

                                                        225/50R18
                                                        A01) A93) K04)

                                                        225/55R18
                                                        A01) K04)

                                                        235/50R18
                                                        A01) A93a) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) A93) K04)

                                                        245/50R18
§22 45822*18




                                                        A01) K01) K02)

                                                        HL 225/55R18
                                                        A01) K04)

                                                        HL 245/50R18
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/55R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF1) ER1)
                                                        255/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 245/55R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF1) ER1)
                                                        255/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 215/35R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,                                        BF1) K01) K02) K87) T84)
                               Cabrio, außer Elektro)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 215/50R18                              A01) bis A10)
                                                      N225)                               A11) BF1) K01)

                                                        215/50R18 M+S

                                                        225/45R18
                                                        A93a)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        K04)
§22 45822*18




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 215/50R18 M+S                          A01) bis A10)
                               John Cooper Works                                          BF1) K01)
                                                      225/45R18
                                                      A93a)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170             BMW Mini John            215/35R18                         A01) bis A10)
                               Cooper Works                                               BF1) K01) K04) K87)
                               (Limousine 2-türig,
                               Cabrio)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     215/35R18                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)
                                                        225/35R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FM6                           e1*2018/858*00373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     BMW Mini Cooper C, Mini 215/35R18                         A01) bis A10)
                               Cooper S                                                  A93a) BF1) K01) K04) T84)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 45822*18




                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875



               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 45822*18




                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B83)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50717
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                      oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
                    235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 45822*18




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                      umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                         Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                         Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 45822*18




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 31b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 42R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.08.2024