Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R875 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R8755.07 Radausführungskennz.: 42R8755.07 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm §22 45822*18 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302 geprüfte Radlast: *) 690 kg Reifenabrollumfang: 2145 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 110 Nm Schaftlänge 30 mm 50701/05 BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 130 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 120 Nm Schaftlänge 30 mm 50701/05 BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 150 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 N225) T89) BF1) D01) E66) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 215/40R18 M+S e1*98/14*0158*10, T89) außer AMG-Modelle) 225/35R18 A94a) T87) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 45822*18 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 215/40R18 M+S A02) bis A10) (W203 bis BF1) D01) E66) e1*98/14*0139*13, 225/35R18 S203 bis A94a) T87) e1*98/14*0158*10) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) Coupe BF1) D01) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 225/35R18 A94a) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 N225) T89) BF1) D01) E67) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab 215/40R18 M+S e1*98/14*0158*11, T89) außer AMG-Modelle) 225/35R18 A94a) T87) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. §22 45822*18 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 215/40R18 A02) bis A10) (W203 ab BF1) D01) E67) e1*98/14*0139*14, 225/40R18 S203 ab e1*98/14*0139*15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) Coupe, CLC N225) BF1) D01) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio N235) A11) BF2) D01) E110a) K01) A205) 225/40R18 M+S 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 G01) K122) K132) N245) 235/45R18 M+S G01) K122) K132) §22 45822*18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10) C43 AMG BF2) D01) (Coupe C205, Cabrio 225/45R18 M+S A205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine, W205) N225) T93) A11) BF2) D01) E103) EF0) ER1) K01) K04) 215/45R18 M+S T93) W225) 225/40R18 N235) T92) 225/40R18 M+S T92) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10) C43 AMG BF2) D01) (Limousine, W205) 225/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) G01) K01) K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Kombi, S205) GCT) N225) T93) A11) BF2) D01) E103) ER1) K01) K04) §22 45822*18 215/45R18 M+S GCT) T93) W225) 225/40R18 N235) T92) 225/40R18 M+S T92) 225/45R18 GCT) N235) 225/45R18 M+S GCT) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10) C43 AMG BF2) D01) (Kombi, S205) 225/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) G01) K01) K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 215/40R18 A02) bis A10) (mit und ohne N225) A94) BF3) D01) Sportpaket) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. 209 AMG e1*2001/116*0402*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 225/40R18 A02) bis A10) AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) D01) 225/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF4) D01) ER1) Ausführungen mit 235/45R18 kleinsten Serienreifen §22 45822*18 ab 225/..) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine ) BF2) D01) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) BF2) D01) EF0) ER1) T95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, N225) A11) BF2) D01) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/40R18 16Zoll) A01) K01) 225/45R18 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF2) D01) E111) ER1) K01) Ausführungen mit T95) kleinsten Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 215/50R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) A01) K03) N225) T92) A11) BF4) D01) E111a) EB1) EB2) EF0) ER1) 215/50R18 M+S A01) K03) T92) W225) §22 45822*18 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 225/50R18 A01) K01) N235) 225/50R18 M+S A01) K01) 235/45R18 A01) K03) N245) 235/45R18 M+S A01) K03) 245/45R18 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) T95) A11) BF4) D01) EB1) EB2) EF0) ER1) 225/50R18 A01) K01) 235/45R18 A01) K03) 245/45R18 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 215/60R18 A01) bis A10) K120) N225) BF4) D01) ER1) K01) K02) 215/60R18 M+S K120) 225/55R18 N235) 225/55R18 M+S 225/60R18 K120) N235) 225/60R18 M+S §22 45822*18 K120) 235/55R18 K120) 245/50R18 K120) 255/50R18 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/50R18 A01) bis A10) BF2) D01) K118) 215/55R18 K120) 225/50R18 K01) K120) 235/50R18 K01) K04) K119) K120) K121) 245/45R18 K01) K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/50R18 M+S A01) bis A10) BF2) D01) K118) 215/55R18 M+S K120) 225/50R18 M+S K01) K120) 235/50R18 M+S K01) K04) K119) K120) K121) 245/45R18 M+S K01) K120) §22 45822*18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 215/60R18 A01) bis A10) (H247) K120) N225) A11) BF2) D01) K01) K02) 225/55R18 N235) 225/60R18 K120) N235) 235/55R18 K120) 245/50R18 K120) 255/50R18 K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 215/60R18 A01) bis A10) (X247) K120) N225) BF2) D01) ER1) K01) K02) 225/55R18 N235) 225/60R18 K120) N235) 235/55R18 K120) 245/50R18 K120) 255/50R18 §22 45822*18 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253, ohne A94) A11) BF4) D01) EF0) ER1) Verbreiterung) 245/55R18 A94) 255/55R18 A01) A94) K03) 275/50R18 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94) A11) BF4) D01) EF0) ER1) 245/55R18 A94) 255/55R18 A94) 275/50R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) §22 45822*18 A94) A11) BF4) D01) EF0) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 A02) bis A10) A94) N225) BF2) D01) 225/35R18 A94) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap N225) BF3) D01) an Hinterachse) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an N225) BF3) D01) E116) HA) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10) A94) N225) BF2) D01) 225/35R18 A94) 225/40R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO §22 45822*18 veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 45822*18 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: AP 50701/05 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: AP 50701/05 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 150 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). §22 45822*18 E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen §22 45822*18 Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche §22 45822*18 Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000563-H0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 23a mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 42R875 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.08.2024 §22 45822*18