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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   42R875
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          42R8755.08
               Radausführungskennz.:                                   42R8755.08
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 45822*18




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
               geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50832     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50832     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CU1                            e6*2001/116*0113*..
               CU2                            e6*2001/116*0114*..
               CU3                            e6*2001/116*0115*..
               CW1                            e6*2001/116*0120*..
               CW2                            e6*2001/116*0121*..
               CW3                            e6*2001/116*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 148     Honda Accord            215/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93) N225)                         BF1) EF0)

                                                        225/40R18
                                                        A93)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18
                                                        G7L)
§22 45822*18




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FK1                             e11*2001/116*0255*..
               FK2                             e11*2001/116*0256*..
               FK3                             e11*2001/116*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 110      Honda Civic, Honda Civic 215/40R18                         A01) bis A10)
                               Tourer                                                     BF1) E45) K60) K61)
                               (ab Modelljahr 2012)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 4dr          215/40R18                         A02) bis A10)
                               (4-türig)                A93)                              BF1)

                                                        215/45R18
                                                        G8T)

                                                        225/40R18
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 5dr          215/40R18                         A02) bis A10)
                               (5-türig)                A93)                              BF1) EF0)

                                                        215/45R18
                                                        GAX)

                                                        225/40R18
                                                        A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FE                            e6*2018/858*00064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 45822*18




               105             Honda Civic            215/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A93) BF2)
                                                        225/40R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                              e11*2001/116*0301*..
               RE6                              e11*2001/116*0302*..
               RE7                              e11*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 122     Honda CR-V               225/60R18                         A02) bis A10)
                               (beim Typ RE5 nur        A93)                              BF1) E46)
                               zulässig bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:        235/55R18
                               e11*2001/116*0301*05; A01) A93) K01)
                               beim Typ RE6 nur
                               zulässig bis EG-         245/50R18
                               Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
                               e11*2001/116*0302*05)
                                                        245/55R18
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                             e11*2001/116*0301*..
               RE6                             e11*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 118      Honda CR-V              225/50R18                         A01) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2013;    A94a)                             BF1) E46a) K01)
                               Typ RE5 nur zulässig
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R18
                               e11*2001/116*0301*06; A94a)
                               Typ RE6 nur zulässig
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/60R18
                               e11*2001/116*0302*06) A94a)

                                                       235/50R18

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18
                                                       K04)
§22 45822*18




                                                       245/55R18
                                                       K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RW                            e6*2007/46*0265*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               107 bis 142     Honda CR-V, CR-V       235/60R18                          A02) bis A10)
                               Hybrid                 A93a)                              A11) BF2)

                                                       245/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       255/55R18
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZF1                           e11*2007/46*0100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 89       Honda CR-Z            215/35R18                           A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1)
                                                       225/35R18
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e6*2007/46*0425*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60              Honda e                215/35R18                          A01) bis A10)
                                                      T84)                               A94) BF1) K01)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RU                            e6*2007/46*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Honda HR-V             215/45R18                          A01) bis A10)
                                                      N225)                              BF1) K01)
§22 45822*18




                                                       215/45R18 M+S

                                                       225/45R18
                                                       K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RV                            e6*2018/858*00063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79              Honda HR-V             225/50R18                          A01) bis A10)
                                                      K04)                               BF1) K01)

                                                       235/45R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18
                                                       K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 45822*18




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50832
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50832
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                      • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
§22 45822*18




                      • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
                      • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

               E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
                      • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
                      • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
                      • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

               E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
                     • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45822 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000563-H0-104
               Anlage-Nr. :                38a
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R875


               GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 45822*18




               K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
                         (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
                         ragt als die gekürzte Verbreiterung,
                      • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
                         entfernen.

               K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
                      30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 38a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 42R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.08.2024