Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL RONAL Radausführung: 42R7805.31 42R7805.31P Radgröße: 8Jx17H2 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: 880 kg 880 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm 2250 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 560X Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51136 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm X83 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51134 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)E07) E05a)E24)M00) 215/60R17 M+S E24)M00) 225/55R17 E47) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)K04) e1*2001/116*0249*14 1150/1260(1365) 5/120/72.5 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1 er 215/45R17 A01) bis A10) K04) K03) 225/45R17 K04)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K64)V00) e1*2001/116*0287*17 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/45R17 A01) bis A10) K04) K03) 225/45R17 K04)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K64)V00) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/45R17 A01) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- K04) K03) Nr.: e1*2007/46*0283*03) 225/45R17 K04)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K64)V00) e1*2007/46*0283*04 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 240 1er BMW 215/45R17 A01) bis A10) K03)K04) 225/45R17 K57) 235/40R17 K57)K64) e1*2001/116*0352*07 960/1115(1220) 5/120/72,5 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/45R17 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 225/45R17 K57) 235/40R17 K57)K64) 225 bis 240 BMW 1 er 215/45R17 M+S A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K03)K04) 225/45R17 K57) 235/40R17 K57)K64) e1*2007/46*0277*04 960/1120(1220) 5/120/72,5 RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 225/50R17 A02) bis A10) (X-Drive: Limousine, 235/45R17 Touring) 245/45R17 e1*2001/116*0322*07 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 28 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.11.2011 RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx