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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 42R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                         RONAL                               RONAL
Radausführung:                     42R7805.31                          42R7805.31P
Radgröße:                            8Jx17H2                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                    42 mm                                42 mm
Lochkreisdurchmesser:                 120 mm                              120 mm
Lochzahl:                                5                                       5
Mittenlochdurchmesser:               82,0 mm                              82,0 mm
Zentrierart:                     Mittenzentrierung                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                      1 Ø82 Ø72.5                         1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                     880 kg                               880 kg
bei Reifenabrollumfang:              2250 mm                              2250 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 560X   Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51136 120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
X83                            Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51134 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ:                         X83
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 200  BMW X3                  215/60R17                                  A02) bis A10)E07)
                                      E05a)E24)M00)

                                         215/60R17 M+S
                                         E24)M00)

                                         225/55R17
                                         E47)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0249*14   1150/1260(1365)                                            5/120/72.5



Typ:                         187
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 195   BMW 1 er                215/45R17                                  A01) bis A10)
                                      K04)                                       K03)

                                         225/45R17
                                         K04)K57)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K64)V00)
e1*2001/116*0287*17   920/1060(1170)                                             5/120/72,5



Typ:                           1K2
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190   BMW 1 er (3-türig)        215/45R17                                A01) bis A10)
                                        K04)                                     K03)

                                         225/45R17
                                         K04)K57)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K64)V00)
e1*2007/46*0273*03    920/1060(1170)                                             5/120/72,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    3/6                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ:                           1K4
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190   BMW 1 er (5-türig)        215/45R17                                A01) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs- K04)                                         K03)
              Nr.: e1*2007/46*0283*03)
                                        225/45R17
                                        K04)K57)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K64)V00)
e1*2007/46*0283*04    920/1060(1170)                                             5/120/72,5



Typ:                         182
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 240   1er BMW                215/45R17                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)
                                         225/45R17
                                         K57)

                                         235/40R17
                                         K57)K64)
e1*2001/116*0352*07   960/1115(1220)                                             5/120/72,5



Typ:                          1C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   BMW 1 er Coupe,         215/45R17                                 A01) bis A10)
               BMW 1 er Cabrio                                                   K03)K04)
                                       225/45R17
                                       K57)

                                         235/40R17
                                         K57)K64)
 225 bis 240           BMW 1 er          215/45R17 M+S                           A01) bis A10)
                      (Coupé, Cabrio)                                            K03)K04)
                                         225/45R17
                                         K57)

                                         235/40R17
                                         K57)K64)
e1*2007/46*0277*04    960/1120(1220)                                             5/120/72,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ:                          560X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 200  BMW 5 er Allrad          225/50R17                         A02) bis A10)

                      (X-Drive: Limousine,   235/45R17
                      Touring)
                                             245/45R17
e1*2001/116*0322*07                                                      5/120/72.5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    5/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000483-C0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.11.2011




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