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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-F0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R7805.31
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          880 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 560X     Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51136 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
X83                              Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51134 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-F0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                  215/60R17                                     A02) bis A10)
                                        A01)ER1)K01)M00)N225)

                                            215/60R17 M+S
                                            A01)ER1)K01)M00)

                                            225/55R17
                                            A01)K01)N235)

                                            235/55R17
                                            A01)K01)

                                            245/50R17
                                            A01)K01)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/45R17                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/45R17
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)K04)K57)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                              K03)                 K04)K64)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45652
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
182                                   e1*2001/116*0352*..
1C                                    e1*2007/46*0277*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240           BMW 1er                  215/45R17                                A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio)          A01)K03)K04)N225)

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K04)K57)

                                                235/40R17
                                                A01)K03)K04)K57)

                                                245/40R17
                                                A01)K01)K04)K68)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K57)           V00)

                                                215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K68)           V00)

                                                225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K68)           V00)



Typ:                          560X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 200  BMW 5 er Allrad          225/50R17                                        A02) bis A10)

                      (X-Drive: Limousine,      235/45R17
                      Touring)
                                                245/45R17
e1*2001/116*0322*07                                                                     5/120/72.5



Auflagen und Hinweise
A01)        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
            sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
            auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
            Muster bescheinigen zu lassen.

A02)        Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
            den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
            Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
            ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
            Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45652
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden.

K64)    An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
        Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000483-F0-104-28~BM-5-120-72_5-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-F0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2014




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