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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1/5                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R7805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                           RONAL                                RONAL
Radausführung:                        42R7805.31                          42R7805.31P
Radgröße:                               8Jx17H2                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                       42 mm                                42 mm
Lochkreisdurchmesser:                   120 mm                               120 mm
Lochzahl:                                   5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                  82,0 mm                              82,0 mm
Zentrierart:                       Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                        7 Ø82 Ø67.1                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                        880 kg                               880 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2250 mm                              2250 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
0G-A, GMIK                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP51156 120 Nm
                                 M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          215/55R17
                                          A93)E54)M00)

                                              225/50R17
                                              A93)

                                              225/55R17

                                              235/45R17

                                              235/50R17

                                              245/45R17

                                              245/50R17
                                              A01)K04)

                                              255/45R17

e1*2001/116*0475*06   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    3/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          215/55R17
                                          A93)E54)M00)

                                              225/50R17
                                              A93)

                                              225/55R17

                                              235/45R17

                                              235/50R17

                                              245/45R17

                                              245/50R17
                                              A01)K04)

                                              255/45R17

e1*2007/46*0374*00    1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi



Typ:                             GMIK
ABE / EG-Genehmigung:            e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 101 bis 103  Insignia,                   215/55R17                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          225/50R17
                                          A93)

                                              225/55R17

                                              235/45R17

                                              235/50R17

                                              245/45R17

                                              245/50R17
                                              A01)K04)

                                              255/45R17

e50*2007/46*0009*01   1110/1070(1160) Lim.                                  5/120/67
                      1020/1180(1265) Kombi




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805



E54) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
     Bereifungsgrößen nur Reifen ab Nennbreite 225/.. in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2010




RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx