Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL RONAL Radausführung: 42R7805.31 42R7805.31P Radgröße: 8Jx17H2 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 880 kg 880 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm 2250 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0G-A, GMIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP51156 120 Nm M14x1,5 RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 0G-A ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0475*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 191 Insignia, 215/55R17 M+S A02) bis A10) Insignia Sports Tourer A93)M00) (4-, 5-türig und Kombi) 215/55R17 A93)E54)M00) 225/50R17 A93) 225/55R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 245/50R17 A01)K04) 255/45R17 e1*2001/116*0475*06 1215/1160(1250) Lim. 5/120/67 1240/1270(1355) Kombi RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 0G-A ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 191 Insignia, 215/55R17 M+S A02) bis A10) Insignia Sports Tourer A93)M00) (4-, 5-türig und Kombi) 215/55R17 A93)E54)M00) 225/50R17 A93) 225/55R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 245/50R17 A01)K04) 255/45R17 e1*2007/46*0374*00 1215/1160(1250) Lim. 5/120/67 1240/1270(1355) Kombi Typ: GMIK ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 bis 103 Insignia, 215/55R17 A02) bis A10) Insignia Sports Tourer A93)M00) (4-, 5-türig und Kombi) 225/50R17 A93) 225/55R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 245/50R17 A01)K04) 255/45R17 e50*2007/46*0009*01 1110/1070(1160) Lim. 5/120/67 1020/1180(1265) Kombi RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 E54) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-) Bereifungsgrößen nur Reifen ab Nennbreite 225/.. in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.05.2010 RA-000483-C0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx