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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-I0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R7805
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R7805.31
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             880 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2250 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
0G-A, 0G-A/V, GMIK               Radmutter, Kugel Ø 28 mm, Gewinde              ZP51156 120 Nm
                                 M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-I0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    2/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
GMIK                               e50*2007/46*0009*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia, Insignia      215/55R17                              A02) bis A10)
                Sports Tourer                A93)ER1)M00)N225)                      EF0)
                (4-, 5-türig und Kombi, auch
                LPG)                         215/55R17 M+S
                                             A93)ER1)M00)W225)

                                            225/50R17
                                            A93)

                                            225/55R17
                                            G5D)

                                            235/45R17

                                            235/50R17

                                            245/45R17

                                            245/50R17
                                            G5D)

                                            255/45R17

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                            A93)                                    EF0)V00)

                                            225/50R17             255/45R17         A02) bis A10)
                                            A93)                                    EF0)V00)

                                            225/55R17             245/50R17         A02) bis A10)
                                                                                    EF0)G5D)V00)

                                            235/50R17             255/45R17         A02) bis A10)
                                                                                    EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-I0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                             e1*2007/46*0374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 184     Opel Insignia Sports Tourer 225/50R17                         A02) bis A10)
                (Cross Country)             A93)

                                           225/55R17

                                           225/60R17
                                           G2F)

                                           235/50R17

                                           235/55R17

                                           245/45R17
                                           A93)

                                           245/50R17

                                           245/55R17
                                           G2F)

                                           255/45R17

                                           255/50R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45652
Nr. :                      RA-000483-I0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45652
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Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R7805


G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R20, 245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.09.2015




RA-000483-I0-104-27~OP-5-120-67-ET42_42R7805.docx