Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL RONAL Radausführung: 42R7805.31 42R7805.31P Radgröße: 8Jx17H2 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 Ø65 0 Ø82 Ø65 geprüfte Radlast: 880 kg 880 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm 2250 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 2H, 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 180 Nm 7HMA, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 7L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/65R17 A01) bis A10) A98)E26)K03) 255/60R17 E26)K01)K04) 275/55R17 K01)K02) e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65 Typ: 7HM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Business, 225/55R17 A02) bis A10) California, E71)T101) Multivan 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680) 5/120/65 RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 7HMA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 California 225/55R17 A02) bis A10) E71)T101) 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1680/1575(1600) 5/120/65 Typ: 7HC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10) Caravelle E71)T101) E26) 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03)T102) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65 RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 7HCA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10) E71)T101) 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03)T102) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1710/1720(1675) 5/120/65 Typ: 7HK ABE / EG-Genehmigung: L148 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10) E71)T101) 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03)T102) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) L148NT15 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65 RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 7J0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 Transporter 225/55R17 A02) bis A10) (geschlossener Kasten) E71)T101) E75) 225/55R17C E71)M00) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)T99) 255/45R17 A01)K03)T102) 255/50R17 A01)K01)K04)T101) E1*2007/46*0130*05 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65 Typ: 2H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A01) bis A10)E24) (ohne K01)K02) Radlaufverbreiterung, nur 235/65R17 Fahrzeuge mit zul. Achslast von max. 1600kg) 235/70R17 G01) 245/60R17 245/65R17 255/60R17 255/65R17 G01) 265/60R17 275/55R17 275/60R17 G01) e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65 RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 Typ: 2H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A02) bis A10)E24) (mit Radlaufverbreiterung, nur Fahrzeuge mit zul. 235/65R17 Achslast von max. 1600kg) 235/70R17 245/60R17 245/65R17 255/60R17 255/65R17 265/60R17 A01)K04) 275/55R17 A01)K03)K04) 275/60R17 A01)K03)K04) e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1706 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1759 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652 Nr. : RA-000483-C0-104 Anlage-Nr. : 26 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R7805 T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.11.2011 RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx