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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R8805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              42R8805.07
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                              800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,               ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4,   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
D11, D2, QB6, 8V
8U, 8U1                        Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde               ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm


Typ:                          44
ABE / EG-Genehmigung:         C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,        225/40R18                              A01) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                               E43)K32)K38)
              Audi 100 Avant-Quattro,  235/40R18
              Audi 200 Avant-Quattro

C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                          44Q
ABE / EG-Genehmigung:         D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,        225/40R18                           A01) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                            E43)K32)K38)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro   235/40R18

121 bis 147    Audi 100 Quattro,         235/40R18                         A01) bis A10)
               Audi 200 Quattro,                                           E43)K32)K38)
               Audi 100 Avant-Quattro,
               Audi 200 Avant-Quattro
162            Audi 200 Quattro,         235/40R18                         A01) bis A10)
               Audi 200 Avant-Quattro                                      K32)K38)

D403/1/04E     1120/1180                                                   5/112/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro       225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           K39)
162 bis 169    Audi Coupé quattro
               (Audi S2)
E399/1/NT08E   1100/950                                                    5/112/57



Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                   235/40R18                         A01) bis A10)
                                                                           K40)

F127/NT07E     1240/1200                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  225/40R18                              A01) bis A10)
              Audi 100 Avant,                                                   K03a)K04a)K36)
              Audi 100 quattro,          245/35R18
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
 169                Audi S4 ww. Audi S6,        235/40R18                       A01) bis A10)
                    Audi S4 Avant ww.           K04a)                           K36)
                    Audi S6 Avant
 206 bis 213        Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2
                    ww. Audi S6 4,2, Audi Avant
                    S4 V8 ww. Audi Avant S4
                    4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E        1240/1200                                                   5/112/57



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80,                        225/40R18                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant,                                                    K39)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro
              (5-Loch)
 169                Audi S2,
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1100/1120                                                   5/112/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265   Audi A8, S8            235/50R18                                 A02) bis A10)
                                                                                E44)ER1)
                                              245/45R18

                                              255/45R18
e1*98/14*0005*24E   1340/1230                                                   5/112/57,1




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Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   225/40R18                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant ,
               Audi A4 Avant quattro
 169 bis 195  Audi A4 quattro,            225/40R18                               A02) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro

e1*98/14*0013*21E      1150/11 30(1100)                                           5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/40R18                                 A01) bis A10)E44)E54)
              (Limousine, Avant)                                                   K39)
                                         245/35R18
                                         K28)

                                                          235/40R18
                                                          K28)

 162 bis 184           Audi A6, A6 quattro                235/40R18
                       (Limousine, Avant)                 K28)

 191 bis 220           Audi A6 ww. Audi S6,               245/40R18               A02) bis A10) E54)
                       (Limousine, Avant)
 250                   Audi S6                            245/40R18 M+S           A02) bis A10)
                       (Limousine, Avant)
e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                           5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                                A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro      A01)K03)K35)

253                    Audi S4                            225/40R18 M+S

                                                          235/40R18
                                                          A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23E   1250/1150 | S4:1250/1150                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5 / 14                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                                       A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,    A01)K03)K35)
              Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18
                                        A01)K03)K35)
e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                                  5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/40R18                                      A02) bis A10)

                                                         235/40R18
                                                         A01)K03)K04)K55)K56)
253                     Audi S4 Cabriolet                225/40R18 M+S

                                                         235/40R18
                                                         A01)K03)K35)
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                        5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                                  A02) bis A10)

e1*2001/116*0190*03E   1255/1200                                                        5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        215/40R18                         A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)
                       S3, RS3)
                                                      225/40R18
                                                      A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                                         235/35R18
                                                         A01)K01)K04)K58)K59)K60)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K58)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K58)K59)K60)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K64)                               E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            235/40R18
                                            A01)K04)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 14                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                       e1*2001/116*0254*..
4F1                                      e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257            Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten A01)K64)                               E44)E54)
                       Serienreifen 225/..)
                                                   235/40R18
                                                   A01)K04)K64)

                                                  245/40R18
                                                  A01)K04)K64)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                       K04)K64)           E44)E54)V00)



Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18                                          A02) bis A10)

                                                  245/45R18
                                                  A01)K03)K04)
 320                   Audi S6                    235/45R18 M+S                           A02) bis A10)

e1*2001/116*0254*23E                                                                      5/112/57



Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18                                          A02) bis A10)

                                                  245/45R18
                                                  A01)K03)K04)
 320                   Audi A6, S6                235/45R18 M+S                           A02) bis A10)

e13*2007/46*1080*01                                                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/40R18
                                           A01)K03)K04)K67)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/40R18 M+S
                                          A01)K03)K04)K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93)

                                           255/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93)

                                           255/45R18



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                             e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3                 215/40R18                            A02) bis A10)
                (3-türig)               A01)K01)K04)K27)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf
        nicht über den Felgenrand hinausragen

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E43)    Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
        (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
        ausgerüstet sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1600 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


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Nr. :                      RA-000528-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
        im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K35)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K36)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38)       An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
           Kunststoffkante zu kürzen.

K39)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
           Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K40)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
         an das Radhaus anzulegen,
       - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
         ist zu entfernen.

K55)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
           Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
           Blechradhaus anlegen.

K56)       An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
           eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

T87)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.11.2012




RA-000528-C0-104-19~AU-5-112-57-ET35_42R8805.docx