Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 42R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1 Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm, ZP50727 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro (Limousine, Kombi) 235/40R18 235/45R18 A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) 245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) e1*2001/116*0430*19 1215/1160 (1240) Lim.| 1225/1235(1315)-Kom 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro (Kombi) 235/40R18 235/45R18 A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) 245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Kombi) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) e13*2007/46*1084*03 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-Türer) E70) 225/45R18 M+S 235/40R18 E70) 235/40R18 M+S 235/45R18 E70) 235/45R18 M+S 245/40R18 245 Audi A5 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Cabrio, 5-Türer) 245 bis 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S 245/40R18 M+S e1*2001/116*0430*19 1245/1240 (1320) 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (5-Türer) E70) 225/45R18 M+S 235/40R18 E70) 235/40R18 M+S 235/45R18 E70) 235/45R18 M+S 245/40R18 245 Audi S5 245/40R18 M+S A02) bis A10) (5-Türer) e13*2007/46*1084*03 1205/1200(1280) 5/112/66,5 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S 245/40R18 M+S e1*2001/116*0447*02 1130/1090 (-) 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e1*2001/116*0473*07 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Audi Q5 Quattro 235/55R18 A02) bis A10) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 8R1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e13*2007/46*1083*04 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 273 Audi A8 235/55R18 A02) bis A10)B61) E17) 245/50R18 245/55R18 255/50R18 e1*2007/46*0284*04 1410/142 0(1520) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 273 Audi A8 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)B61) E17) 245/50R18 245/55R18 255/50R18 e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E17) 235/50R18 A01)K13)K22)K73) 245/45R18 255/45R18 A01)K13)K22)K73) 150 bis 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e1*2007/46*0436*03 1240/1345 (1425) 5/112/66,5 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5 Typ: 4G1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e13*2007/46*1147*01 1215/1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen- rand hinausragen A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeugs zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 10 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innen- kotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunst- stoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011 RA-000528-B0-104-20~AU-5-112-66-ET35_42R8805.docx