Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 42R8805.07 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3U, 3T, 5L Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Typ: 3U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K40) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K40) V00) e11*98/14*0187*23E min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1 RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Octavia 215/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E46)K36)E24) K01)K04) 225/40R18 K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E46) K01)K02)K28)K37) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K02) K28)K37)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 Octavia 4x4 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01)K04)K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K02) K28)K37)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10) K44) K01)K37) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K04) K28)K37)V00) e11*2001/116*0230*41 Lim. 1100/1100| Kom.1100/1150 -1230 -4x4 5/112/57,1 RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Octavia 215/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E46)K36)E24) K01)K04) 225/40R18 K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E46) K01)K02)K28)K37)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K02) K28)K37)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 Octavia 4x4 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01)K04)K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K02) K28)K37)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A01) bis A10) K44)E24) K01)K37) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K01)K04) K28)K37)V00) e11*2007/46*0012*08 1100/1230 (1255) 5/112/57,1 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03)K04)K45)K46) e11*98/14*0326*17 1200/1250(1214) 5/112/57,1 RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03)K04)K45)K46) e11*2007/46*0014*08 1200/1250(1244) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 215/45R18 A02) bis A10) E24) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) e11*2007/46*0010*10 1200/1250(1079) 5/112/57,1 RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 215/45R18 A02) bis A10) E24) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) e11*2007/46*0034*07 1200/1250(0) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen- rand hinausragen RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seit- lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filz- innenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Rad- hausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011 RA-000528-B0-104-19c~SK-5-112-57-ET35_42R8805.docx