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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R8805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                      42R8805.07
Radgröße:                                             8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                      800 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :   Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
CK                             Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50714 120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000528-B0-104-20b~SY-5-112-66_5-ET35_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                         CK
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 129  Ssangyong Korando       225/50R18                         A02) bis A10)
                                      A01)K01)

                                        225/55R18
                                        A01)K01)

                                        235/50R18
                                        A01)K01)K04)

                                        245/50R18
                                        A01)K01)K04)K31)

                                        255/45R18
                                        A01)K01)K04)

                                        255/50R18
                                        A01)G01)K01)K02)K31)
e9*2007/46*0055*01   1220/1200(0)                                       5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen-
     rand hinausragen
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805



A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
       25mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 20b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011




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