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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-H0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  42R8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R8805.07
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Effektive Einpresstiefe                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        AP          120 Nm
            Schaftlänge 30 mm                                                  50701/05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-H0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                            e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando      225/50R18                          A01) bis A10)
                                       K04)                               BF1) K01)

                                        225/55R18
                                        K04)

                                        235/50R18
                                        K04)

                                        245/45R18
                                        K04)

                                        245/50R18
                                        K02) K36)

                                        255/45R18
                                        K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                             e9*2007/46*6294*..
XKG                            e50*2007/46*0198*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV   225/40R18                         A01) bis A10)
                (Allrad)                                                  BF1) K01) K02)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-H0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: AP 50701/05
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45733 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000528-H0-104
Anlage-Nr. :                8b
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R8805


K36)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
       • die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
          25mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage 8b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018