Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 42R8805.114 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 880 kg bei Reifenabrollumfang: 2114 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm 7J0, 2H Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 7L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A01) bis A10) K03) E26a) 255/55R18 K01)K04) 275/50R18 K01)K02) 285/50R18 K01)K02) e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65 Typ: 7HM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Business, 235/50R18 A01) bis A10) California, K03) Multivan 245/45R18 255/45R18 e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1575/1575(1660) 5/120/65 Typ: 7HMA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 California 235/50R18 A01) bis A10) K03) 245/45R18 255/45R18 e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1575/1575(1600) 5/120/65 Typ: 7HC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Transporter, 235/50R18 A01) bis A10)E26) Caravelle K03) 245/45R18 255/45R18 e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65 RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 7HCA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10) K03) 245/45R18 255/45R18 e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1600/1550(1675) 5/120/65 Typ: 7HK ABE / EG-Genehmigung: L148 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10) K03) 245/45R18 255/45R18 L148NT02 min.1450/1500 (-) max. 1650/1720(-) 5/120/65 Typ: 7J0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)E75) K03) 245/45R18 255/45R18 E1*2007/46*0130*05 min.1450/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65 RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 2H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 120 Amarok 225/60R18 A02) bis A10) (mit serienmäßigen Verbrei- T104)E24) terungen) 225/65R18 T103)E24) 235/55R18 T104)E24b) 235/60R18 E24a) 245/50R18 T104)E24b) 245/55R18 T103)E24a) 245/60R18 T105)E24) 255/50R18 E24b) 255/55R18 E24a) 255/55R18C E24a) 265/55R18 A01)K04)E24) E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65 RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 Typ: 2H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 120 Amarok 225/60R18 A01) bis A10) (ohne serienmäßigen Verb- T104)E24) K01)K02) reiterungen) 225/65R18 T103)E24) 235/55R18 T104)E24b) 235/60R18 E24a) 245/50R18 T104)E24b) 245/55R18 T103)E24a) 245/60R18 T105)E24) 255/50R18 E24b) 255/55R18 E24a) 255/55R18C E24a) 265/55R18 A01)K04)E24) E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen- rand hinausragen A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1630 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 E24b) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1700 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1760 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26a) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1650 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög- lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733 Nr. : RA-000528-B0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R8805 T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011 RA-000528-B0-104-36~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx