Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 44R6665 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 44R6665.491 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 60 mm Lochkreisdurchmesser: 160 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,05 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1150 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FAC, FAD, FCC, FCD Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2144 200Nm M14x1,5 RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FCC e1*2007/46*1005*.. FAC e11*2007/46*0676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 125 Ford Transit Custom, 195/65R16C A02) bis A10) Tourneo Custom A93)M00) N205) T104) (Kleinbus, nur Fahrzeuge mit Serienausstattung 195/65R16C M+S 16Zoll-Reifen oder 18Zoll- A93)M00) T104) W205) Reifen) 205/65R16C N215)T107) 205/65R16C M+S T107)W215) 215/60R16C T108) 215/65R16 T102) 215/65R16C RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FCD e1*2007/46*1100*.. FAD e11*2007/46*0801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/60R16C A02) bis A10) Tourneo E66)E68) (Kleinbus; geschlossener 215/65R16C Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie 215/65R16 Sommerbereifung 215/..) T102) 215/70R16 A01) G01) 225/60R16C 225/60R16 T102) 225/65R16 A01) G01) 225/65R16C A01) G01) 235/65R16 A01) G01) 235/65R16C A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FCD e1*2007/46*1100*.. FAD e11*2007/46*0801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/65R16C A02) bis A10) Tourneo N225)T109) E67)E68) (Kleinbus; geschlossener Kasten, mit oder ohne 225/60R16C Seitenscheiben; Serie N235)T111) Sommerbereifung 235/..) 225/65R16C N235)T112) 235/65R16C RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45877 Nr. : RA-000702-D0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R6665 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T109) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T111) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2180 kg bei LI 111 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1090 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 44R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.05.2017 RA-000702-D0-104-05a~FO-5-160-65-ET60_44R6665.docx