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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-C0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1/5                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    44R7706.
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           44R7706.153
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                      6
Mittenlochdurchmesser:                                      84,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           1250 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2320 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercdes bzw. Daimler-Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                           moment
906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZPS6X3293 180 Nm
30, 906 KA 35, 906BB30,      M14x1,5, Schaftlänge 51 mm
906BB35
906 AC 35/4x4, 906BB35/4x4, Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZPS6X3293 200 Nm
KL3A4, KL3A5                 M14x1,5, Schaftlänge 51 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-C0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 30                       e1*2001/116*0353*..
906 AC 35                       e1*2001/116*0354*..
906BB30                         e1*2007/46*0279*..
906BB35                         e1*2007/46*0301*..
906 KA 30                       L765
906 KA 35                       L766
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes Sprinter         235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Bei Typen 906 AC 35 bis A01)K03)                           E89)
                Nachtragstand 20 und
                906BB35 bis Nachtragstand 235/60R17
                15)                       A01)K03)T106)

                                          245/60R17
                                          A01)A94)K01)T108)

                                          255/55R17
                                          A01)A94)K01)T108)



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4x4                 e1*2001/116*0424*..
906BB35/4x4                   e1*2007/46*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140    Mercedes Sprinter 4x4    235/60R17C                           A02) bis A10)
                                       A01)A94)G01)K01)N245)                E89)

                                          235/60R17C M+S
                                          A01)A94)G01)K01)

                                          245/70R17
                                          A01)GDW)K01)K04)

                                          255/65R17
                                          A01)GDW)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 46985
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Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35                         e1*2001/116*0354*..
906BB35                           e1*2007/46*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 140      Mercedes Sprinter           235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Heckantrieb. Bei Typen     A94)                              E89)EF0)
                906 AC 35 ab
                Nachtragstand 21 und bei 235/60R17
                906BB35 ab Nachtragstand A94)T106)
                16. Ausgenommen sind
                Fahrzeuge mit               235/65R17
                Zwillingsbereifung an Achse
                                            A94)T108)
                2)
                                           245/55R17
                                           A01)A94)G01)T106)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
KL3A4                             e1*2007/46*1760*..
KL3A5                             e1*2007/46*1762*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 130      Mercedes Sprinter           235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb, gechlossener A01)K01)K04)                      E89)
                Kasten)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


GDW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/75R16 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 44R7706. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.07.2018




RA-000741-C0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx