Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 44R7706. Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 44R7706.153 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 84,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1250 kg bei Reifenabrollumfang: 2320 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercdes bzw. Daimler-Benz Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA Serien-Radschraube des Serien- - 180 Nm 30, 906 KA 35, 906BB30, Leichtmetall-Rades, Kugel Ø28 mm, 906BB35, 906BB50, KL3A4, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm KL3A5 906 AC 35/4x4, 906BB35/4x4, Serien-Radschraube des Serien- - 200 Nm 906BB50/4x4 Leichtmetall-Rades, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 30 e1*2001/116*0353*.. 906 AC 35 e1*2001/116*0354*.. 906BB30 e1*2007/46*0279*.. 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 906 KA 30 L765 906 KA 35 L766 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes Sprinter 235/60R17C A02) bis A10) (geschlossener Kasten, A01)GGH)K03) E120)E23)E89)EF0) Baureihe W906, Modelljahr S101) 2006-2017) 235/60R17 A01)GGG)K03)T106) 245/60R17 A01)A94)GDX)K01)T108) 255/55R17 A01)A94)GGG)K01)T108) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35/4x4 e1*2001/116*0424*.. 906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 Mercedes Sprinter 4x4 235/60R17C A02) bis A10) (Allrad, geschlossener A01)A94)G01)K01)N245) E122)E89)S101) Kasten, Baureihe W906, Modelljahr 2006-2017) 235/60R17C M+S A01)A94)G01)K01) 245/70R17 A01)A94)GDW)K01)K04) 245/70R17 M+S A01)A94)GDW)K01)K04) 255/65R17 A01)A94)GDW)K01)K04) 255/65R17 M+S A01)A94)GDW)K01)K04) RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35 e1*2001/116*0354*.. 906BB50 e1*2007/46*0296*.. 906BB35 e1*2007/46*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 140 Mercedes Sprinter 235/60R17C A02) bis A10) (Heckantrieb, A94)GGF)N245)T117) E120a)E23)E89)ER1) geschlossener Kasten, S101) Baureihe W907, Modelljahr ab 2018) 235/60R17 A94)GFP)N245)T106) 235/65R17 A94)GGS)N245)T108) 245/55R17 A94)GGF)T106) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 906 AC 35/4x4 e1*2001/116*0424*.. 906BB50/4x4 e1*2007/46*0304*.. 906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 140 Mercedes Sprinter 4x4 245/70R17 A02) bis A10) (Allrad, geschlossener A01)G01)K01)T114) E122a)E89)S101) Kasten, Baureihe W907, Modelljahr 2018-) 255/65R17 A01)G01)K01)T114) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL3A4 e1*2007/46*1760*.. KL3A5 e1*2007/46*1762*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 130 Mercedes Sprinter 235/60R17C A02) bis A10) (Frontantrieb, gechlossener A01)G01)K01)K04) E89)S101) Kasten, Baureihe W910) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung. RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. E89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E120) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) : - Typ 906 KA 30, ABE 765 - Typ 906 KA 35, ABE 766 - Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0353*18, - Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20, - Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11 - Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*15 E120a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) : - Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21, - Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16, - Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09. E122) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) : - Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis e1*2001/116*0424*14 - Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10 E122a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 907) : - Typ 906 BB35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*11. - Typ 906 BB50/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0304*06, - Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*15 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GDW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/75R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. GDX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R16C ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GGS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/75R16C, 245/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985 Nr. : RA-000741-D0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 44R7706. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S101) Die Verwendung der Sonderräder ist nur mit der Serien-Radschraube (Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm, Mercedes-Benz Teile-Nr.: A638 401 01 71) der Serien-Leichtmetallräder zulässig. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T114) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2360 kg bei LI 114 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1180 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T117) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2570 kg bei LI 117 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1285 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 44R7706. des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.07.2022 RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx