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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    44R7706.
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           44R7706.153
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                      6
Mittenlochdurchmesser:                                      84,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           1250 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2320 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercdes bzw. Daimler-Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA     Serien-Radschraube des Serien-                  -      180 Nm
30, 906 KA 35, 906BB30,          Leichtmetall-Rades, Kugel Ø28 mm,
906BB35, 906BB50, KL3A4,         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm
KL3A5
906 AC 35/4x4, 906BB35/4x4,      Serien-Radschraube des Serien-                  -     200 Nm
906BB50/4x4                      Leichtmetall-Rades, Kugel Ø28 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 30                       e1*2001/116*0353*..
906 AC 35                       e1*2001/116*0354*..
906BB30                         e1*2007/46*0279*..
906BB35                         e1*2007/46*0301*..
906 KA 30                       L765
906 KA 35                       L766
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes Sprinter         235/60R17C                        A02) bis A10)
                (geschlossener Kasten,    A01)GGH)K03)                      E120)E23)E89)EF0)
                Baureihe W906, Modelljahr                                   S101)
                2006-2017)
                                          235/60R17
                                          A01)GGG)K03)T106)

                                          245/60R17
                                          A01)A94)GDX)K01)T108)

                                          255/55R17
                                          A01)A94)GGG)K01)T108)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4x4                   e1*2001/116*0424*..
906BB35/4x4                     e1*2007/46*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140    Mercedes Sprinter 4x4      235/60R17C                         A02) bis A10)
              (Allrad, geschlossener     A01)A94)G01)K01)N245)              E122)E89)S101)
              Kasten, Baureihe W906,
              Modelljahr 2006-2017)      235/60R17C M+S
                                         A01)A94)G01)K01)

                                          245/70R17
                                          A01)A94)GDW)K01)K04)

                                          245/70R17 M+S
                                          A01)A94)GDW)K01)K04)

                                          255/65R17
                                          A01)A94)GDW)K01)K04)

                                          255/65R17 M+S
                                          A01)A94)GDW)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35                       e1*2001/116*0354*..
906BB50                         e1*2007/46*0296*..
906BB35                         e1*2007/46*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 140      Mercedes Sprinter         235/60R17C                          A02) bis A10)
                (Heckantrieb,             A94)GGF)N245)T117)                  E120a)E23)E89)ER1)
                geschlossener Kasten,                                         S101)
                Baureihe W907, Modelljahr
                ab 2018)                  235/60R17
                                          A94)GFP)N245)T106)

                                           235/65R17
                                           A94)GGS)N245)T108)

                                           245/55R17
                                           A94)GGF)T106)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4x4                   e1*2001/116*0424*..
906BB50/4x4                     e1*2007/46*0304*..
906BB35/4x4                     e1*2007/46*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 140   Mercedes Sprinter 4x4      245/70R17                            A02) bis A10)
              (Allrad, geschlossener     A01)G01)K01)T114)                    E122a)E89)S101)
              Kasten, Baureihe W907,
              Modelljahr 2018-)          255/65R17
                                         A01)G01)K01)T114)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
KL3A4                             e1*2007/46*1760*..
KL3A5                             e1*2007/46*1762*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Mercedes Sprinter           235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb, gechlossener A01)G01)K01)K04)                  E89)S101)
                Kasten, Baureihe W910)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.



RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


E89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

E120) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) :
     - Typ 906 KA 30, ABE 765
     - Typ 906 KA 35, ABE 766
     - Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0353*18,
     - Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20,
     - Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11
     - Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*15

E120a)     Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) :
    - Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21,
    - Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16,
    - Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09.

E122) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) :
     - Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis
       e1*2001/116*0424*14
     - Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10

E122a)     Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W
    907) :
    - Typ 906 BB35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*11.
    - Typ 906 BB50/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0304*06,
    - Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*15

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 2500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GDW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/75R16 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


GDX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R16C ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
     225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
     235/60R17C, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GGG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
    225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
    235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/75R16C,
    245/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 46985
Nr. :                      RA-000741-D0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 44R7706.


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S101) Die Verwendung der Sonderräder ist nur mit der Serien-Radschraube (Kugel Ø28 mm,
     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 51 mm, Mercedes-Benz Teile-Nr.: A638 401 01 71) der
     Serien-Leichtmetallräder zulässig.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T114) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2360 kg bei LI 114 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1180 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T117) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2570 kg bei LI 117 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1285 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 44R7706. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.07.2022




RA-000741-D0-104-01~DB-6-130-84-ET55_44R7706..docx