Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R4605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 46R4605.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1M, 6L, 6J, 6JN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ: 1M ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 92 Toledo, Leon 175/80R14 A02) bis A10) E03) e9*98//14*0026*31E 980/965 5/100/57 RA-000572-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET38_46R4605.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ: 6L ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Seat Ibiza, 165/70R14 A02) bis A10) Seat Cordoba A93)E05)M00) E03) 165/70R14 M+S A93)E05)M00) 175/65R14 A93)E18) 185/60R14 A93) 195/60R14 e9*98/14*0041*29E 935/840(0) 5/100/57,0 Typ: 6J ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 Seat Ibiza, 175/65R14 A02) bis A10) Seat Ibiza ST A93) E03) 175/70R14 185/60R14 A93) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/60R14 225/55R14 A01)K01)K04) e9*2001/116*0067*17 940/820(0) 5/100/57,0 RA-000572-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET38_46R4605.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ: 6JN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Seat Ibiza 175/65R14 A02) bis A10) A93) E03) 175/70R14 185/60R14 A93) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/60R14 225/55R14 A01)K01)K04) e9*2007/46*0001*00 920/780(0) 5/100/57,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000572-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET38_46R4605.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 165/70R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu- ges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000572-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET38_46R4605.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R4605 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.11.2010 RA-000572-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET38_46R4605.doc