Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R4605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 46R4605.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1U,6Y,5J, NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 75 Skoda Octavia 175/80R14 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad) A93) EF0) 195/70R14 205/65R14 225/60R14 RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10) A93)M00) N175) 175/65R14 A93)N185) 185/60R14 A93) 195/55R14 A93) 195/60R14 205/55R14 A01) A93)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A93)M00) EF0) Serienreifen 155/80R13 od.165/70R14) 175/65R14 A93) 185/60R14 A93) 185/65R14 A93)G5F) 195/60R14 A01) A93)K04) 205/55R14 A01) K04) RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Fabia 185/60R14 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A93) EF0) Serienreifen 175/.. oder 185/..) 185/65R14 A93) 195/60R14 A01) A93)K04) 205/55R14 A01) K04) 205/60R14 A01) G5H)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, Skoda 175/70R14 A02) bis A10) Praktik A93) EF0) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 175/..) 185/65R14 A93) 195/60R14 A01) A93)K04) 205/55R14 A01) K04) 205/60R14 A01) K04) RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0250*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 63 Skoda Rapid 175/70R14 A02) bis A10) A93) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/60R14 225/55R14 A01) K03)K04) K49) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/40R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R4605 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.08.2013 RA-000572-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET38_46R4605.docx