Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319
Nr. : RA-000572-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R4605
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R4605.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd. (Subaru)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GC/GF, GFC Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm
M12x1,25
RA-000572-A0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46319
Nr. : RA-000572-A0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4605
Typ: GFC
ABE / EG-Genehmigung: G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Impreza 175/70R14 A02) bis A10)
E03)
185/70R14
185/65R14
195/60R14
205/60R14
A01)K01a)K02a)K13)K31)
G334/Nt05 860/870 5/100/56
Typ: GC/GF
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70 Impreza 175/70R14 A02) bis A10)
E03)
185/65R14
195/60R14
205/60R14
A01)K01)K02)K13)K31)
85 bis 92 Impreza 185/70R14
195/65R14
A01)K01)K02)K13)K31)
e13*98/14*0026*04 860/870 5/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000572-A0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.doc
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Nr. : RA-000572-A0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4605
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen.
K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
sorgen.
RA-000572-A0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.doc
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Nr. : RA-000572-A0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4605
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Ober-
kante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen,
- die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge
von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der
Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
- die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder
abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 46R4605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.11.2010
RA-000572-A0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.doc