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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319
Nr. :                      RA-000572-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R4605
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            46R4605.03
Radgröße:                                                   6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1945 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd. (Subaru)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
GC/GF, GFC                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50337     110 Nm
                                 M12x1,25

Typ:                         GFC
ABE / EG-Genehmigung:        G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Impreza                 175/70R14                            A02) bis A10)
                                                                           E03)
                                      185/70R14

                                      185/65R14

                                      195/60R14

                                      205/60R14
                                      A01)K01a)K02a)K13)K31)

G334/Nt05       860/870                                                    5/100/56



RA-000572-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319
Nr. :                      RA-000572-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4605


Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 70    Impreza                  175/70R14                                  A02) bis A10)
                                                                                  E03)
                                       185/65R14

                                         195/60R14

                                         205/60R14
                                         A01)K01)K02)K13)K31)
 85 bis 92          Impreza              185/70R14

                                         195/65R14
                                         A01)K01)K02)K13)K31)

e13*98/14*0026*04   860/870                                                       5/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000572-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319
Nr. :                      RA-000572-B0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4605


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



RA-000572-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_46R4605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319
Nr. :                      RA-000572-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4605


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
       Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
       umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge
       von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der
       Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
      - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
       Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder
       abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 46R4605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.11.2010




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