Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R4605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 46R4605.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment T16, T16F, T17, T18, T18C, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm T19, T19U, T20, T22 M12x1,5 Typ: T16 ABE / EG-Genehmigung: E195 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 110 Celica 175/70R14 M+S A02) bis A10) 185/65R14 M+S 195/60R14 E195/NT04E 940/940 5/100/541 RA-000572-B0-104-01~TO-5-100-54-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ: T16F ABE / EG-Genehmigung: E816 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 Celica 4WD 175/70R14 M+S A02) bis A10) 185/65R14 M+S 205/60R14 E816/NT0E 980/980 5/100/541 Typ: T17 ABE / EG-Genehmigung: E868 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 89 Toyota Carina II 185/65R14 A02) bis A10) 205/60R14 E868/NT05E 870/945 5/100/541 Typ: T18 ABE / EG-Genehmigung: F411 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Celica 175/70R14 M+S A02) bis A10) 185/65R14 205/60R14 A01)K80) F411 /NT03E 1000/970 5/100/541 Typ: T18C ABE / EG-Genehmigung: F683 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Toyota Celica 185/65R14 M+S A02) bis A10) (Cabrio) 205/60R14 F683/NT01 1000/970 5/100/541 RA-000572-B0-104-01~TO-5-100-54-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ: T19 ABE / EG-Genehmigung: G004 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 Toyota Carina E 175/70R14 A02) bis A10) 185/65R14 195/60R14 98 Toyota Carina E 175/70R14 M+S 185/65R14 195/60R14 G004/NT05 920/925 5/100/54,1 Typ: T19U ABE / EG-Genehmigung: G172 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 79 Toyota Carina E 175/70R14 A02) bis A10) 185/65R14 195/60R14 98 Toyota Carina E 175/70R14 M+S 185/65R14 195/60R14 G172/NT03 920/925 5/100/54,1 Typ: T19U ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 85 Toyota Carina E 175/70R14 A02) bis A10) 185/65R14 195/60R14 93 bis 98 Toyota Carina E 175/70R14 M+S 185/65R14 195/60R14 e11*93/81*0010*02 930/990 5/100/54,1 RA-000572-B0-104-01~TO-5-100-54-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 Typ: T20 ABE / EG-Genehmigung: G608; e1*93/81*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Toyota Celica 195/65R14 A02) bis A10) A90) E03) 205/60R14 e1*93/81*0006*05E 850/835 5/100/54,1 Typ: T22 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Toyota Avensis 185/65R14 A02) bis A10) E03) 195/60R14 205/60R14 e11*96/79*0077*08E 1010/970 5/100/54,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000572-B0-104-01~TO-5-100-54-ET38_46R4605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46319 Nr. : RA-000572-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R4605 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K80) Bei Fahrzeugen, ab dem Nachtrag III zur Fahrzeug-ABE, sind an Achse 2 die Radhausausschnittkanten umzulegen (größere Spurweite). Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R4605 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.11.2010 RA-000572-B0-104-01~TO-5-100-54-ET38_46R4605.docx