Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota oder Daihatsu
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E9, E9F, M12x1,5
L5, P1, P1 TMG, P1F, P2, P8,
P9, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a), XP13M(a),
XP13N(a)
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1 e11*2001/116*0236*..
AB1N e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Toyota Aygo 175/50R15 A02) bis A10)
(1. Generation; bei A01)K04)K15)M00)
Fahrzeugtyp nur zulässig für
Fahrzeuge bis EG Nummer 185/45R15
e11*2001/116*0236*10)
195/45R15
A01)K04)K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1 e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60 Toyota Aygo 165/60R15 A02) bis A10)
(2. Generation; nur zulässig A01)GAW)K04)M00)
an Fahrzeugen mit EG
Nummer ab 185/55R15
e11*2001/116*0236*11) A01)GAW)K03)K04)K25)K28)K90)
205/45R15
A01)K03)K04)K28)
Typ: T17
ABE / EG-Genehmigung: E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 75 Toyota Carina II 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
E868/NT5E 875/895 4/100/54,1
Typ: T16
ABE / EG-Genehmigung: E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92 Toyota Celica 1,6 GT 195/50R15 A02) bis A10)
E195/NT4E 860/860 4/100/54,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Celica (1.6l) 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
A01)K12)
205/55R15
A01)K12)
F411/NT3E 890/860 4/100/54,1
Typ: E9
ABE / EG-Genehmigung: E659
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 92 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10)
K15)
195/50R15
E659/NT06 815/850 4/100/54,1
Typ: E9F
ABE / EG-Genehmigung: E896
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Corolla 4WD 185/55R15 A01) bis A10)
K03)K15)K42)
195/50R15
195/55R15
E896/NT03 830/900 4/100/54,1
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10)
G84) K35)
205/50R15
K76)
G072/NT03 925/925 4/100/54,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10)
K35)
205/50R15
K76)
e6*93/81*0005*01 925/925 4/100/54,1
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10)
(außer 4WD) K15)
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
205/45R15
G84)
e6*95/54*0043*05E 1060/1060 4/100/54,1
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10)
(außer 4WD) K15)
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
205/45R15
G84)
e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/60R15 A02) bis A10)
A93)
205/55R15
A01)K01)
215/55R15
A01)K01)K04)K15)
225/50R15
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 185/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A93)N195)
Kombi)
185/60R15 M+S
A93)
195/60R15
A93)
205/55R15
A01)K01)
215/55R15
A01)K01)K04)K15)
225/50R15
A01)K01)K04)K16)
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 175/65R15 A02) bis A10)
A01)A93)K04)M00)
185/60R15
A01)K01)K04)
195/55R15
A01)K01)K04)
205/55R15
A01)K01)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
225/50R15
A01)K01)K02)
Typ: W1
ABE / EG-Genehmigung: D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 91 Toyota MR2 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
D883/NT03 690/850 4/100/54,1
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2 195/50R15 A02) bis A10)
(bis NT 03,
Serie vorn 185/55R15 205/50R15
hinten 205/50R15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
185/55R15 205/50R15 A02) bis A10)
V00)
e11*98/14*0128*06 540/755 4/100/54,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: L5
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Paseo, 185/55R15 A02) bis A10)
Toyota Paseo Cabrio
195/50R15
K03)A01)
195/45R15
205/45R15
e6*93/81*0019*02 750/750 4/100/54,1
Typ: P8
ABE / EG-Genehmigung: F437
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Starlet 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K34)
195/45R15
F437 750/750 4/100/54,1
Typ: P9
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Starlet 175/50R15 A01) bis A10)
M00)K16)K43)
195/45R15
K16)K43)
195/50R15
G01)K34)
e6*93/81*0020*01 750/750 4/100/54,1
Typ: P1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10)
K16)
205/45R15
e6*98/14*0064*09 755/755 4/100/54,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: P1F
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 64 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10)
K16)
205/45R15
e2*2001/116*0248*06 755/755 4/100/54,1
Typ: P1 TMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Toyota Yaris Turbo 185/55R15 A01) bis A10)
K16)
205/45R15
e1*2001/116*0270*01 755/755(0) 4/100/54,1
Typ: P2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Toyota Yaris Verso 205/45R15 A01) bis A10)
K51)
e6*98/14*0066*05 830/830 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a) e11*2001/116*0248*..
XP9F(a) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 185/55R15 A02) bis A10)
Charade A01)A93)K04)K74)
185/60R15
A01)K04)K74)
195/50R15
A01)A93)K03)K04)K74)
195/55R15
A01)K03)K04)K74)
205/50R15
A01)K01)K04)K75)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 185/60R15 A02) bis A10)
A01)K04)K74)
195/55R15
A01)K03)K04)K74)
205/50R15
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, G2V)M00)N185)
Serienräder kleiner 16Zoll)
175/65R15
G2X)M00)N185)
185/55R15
A01)K86)
185/60R15
A01)G2V)K86)
195/50R15
A01)A93a)G2W)K01)K04)K86)
195/55R15
A01)G2V)K01)K04)K86)
205/50R15
A01)K01)K04)K86)
RA-000568-D0-104-07i~TO-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13N(a) e11*2007/46*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, G2V)M00)N185)
Serienräder kleiner 16Zoll)
175/65R15
G2X)M00)N185)
185/55R15
185/60R15
G2V)
195/50R15
A01)A93a)G2W)K01)K86)
195/55R15
A01)G2V)K01)K86)
205/50R15
A01)K01)K86)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000568-D0-104-07i~TO-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
G2X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder
185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich :
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
- das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln
anzulegen.
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende
Blechlasche nach oben umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
zu kürzen oder umzulegen.
K42) An Achse 1 ist der Innenkotflügel hinten oberhalb der letzten Befestigungsschraube
abzutrennen.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.
K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die
Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu
kürzen
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
Achse 1 zu gewährleisten, ist im linken Radhaus der waagerechte Teil der
Kunststoffmotorraumverkleidung abzutrennen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
- - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter
der Radmitte umzulegen,
- - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 7i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Die Anlage Nr. 7i mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 09.02.2016
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