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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                     1/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   46R5654
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          46R5654.03
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1990 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
199                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40356 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000568-A0-104-09a~FI-4-100-56_5-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                     2/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 99    Punto                   175/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)E05)M00)                      E04)

                                        185/65R15
                                        A93)K03)A01)

                                        195/60R15
                                        A93)K03)A01)

                                        205/55R15
                                        A93)K01)K04)A01)

                                        215/50R15
                                        K01)K02)K84)A01)
e3*2001/116*0217*19   1000/860(950)                                     4/100/56,5



Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57           Punto Gas               175/65R15                         A02) bis A10)
              (LPG)                   A93)E05)M00)

                                        185/65R15
                                        A93)K03)A01)

                                        195/60R15
                                        A93)K03)A01)

                                        205/55R15
                                        A93)K01)K04)A01)

                                        215/50R15
                                        K01)K02)K84)A01)
e3*2001/116*0286*02   850/850(950)                                      4/100/56,5




RA-000568-A0-104-09a~FI-4-100-56_5-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                     3/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 70    Punto                   175/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)E05)M00)

                                        185/65R15
                                        A93)K03)A01)

                                        195/60R15
                                        A93)K03)A01)

                                        205/55R15
                                        A93)K01)K04)A01)

                                        215/50R15
                                        K01)K02)K84)A01)
e3*2007/46*0010*01   950/860(900)                                       4/100/56,5



Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57           Punto Gas               175/65R15                         A02) bis A10)
              (LPG)                   A93)E05)M00)

                                        185/65R15
                                        A93)K03)A01)

                                        195/60R15
                                        A93)K03)A01)

                                        205/55R15
                                        A93)K01)K04)A01)

                                        215/50R15
                                        K01)K02)K84)A01)
e3*2007/46*0009*01   850/850(0)                                         4/100/56,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.




RA-000568-A0-104-09a~FI-4-100-56_5-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                     4/5                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.


RA-000568-A0-104-09a~FI-4-100-56_5-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                     5/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K84) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausauschnittkante ist von ca. 30 cm oberhalb Schwellerunterkante bis zum
       Übergang Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Im Übergangsbereich ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des hinteren Stoß-
       fängers zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010



RA-000568-A0-104-09a~FI-4-100-56_5-ET38_46R5654.doc