Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 8c
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FA,FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
RA-000568-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 8c
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: FA
ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*95/54*0021*.., e13*96/27*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 82 Kia Sephia 185/55R15 A01) bis A10)
(4-türig Stufenheck, K43) B23)
4-türig Schrägheck)
195/50R15
K44)
e13*96/27*0021*03E 860/860 4/100/56
860/860
Typ: FB
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 84 Kia Shuma, 185/55R15 A02) bis A10)
Kia Shuma II,
(4-türig Stufenheck, 195/50R15
4-türig Schrägheck) A01)K34)
195/55R15
A01)K34)
e4*98/14*0024*11E 870/900 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 8c
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B23) Es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des
Felgenhorns zu achten. Falls erforderlich ist die Halteklammer zu richten.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
Stufenheck :
- die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
Schrägheck:
- die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke
im hinteren Radhausblech umzulegen.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum
hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen.
- Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger auf ca. 150 mm Länge nach
vorn auf eine Restbreite von ca. 20 mm zu kürzen oder nach oben zu formen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger bis zur Oberkante der
Seitenschutzleiste auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen oder nach oben zu
formen.
- Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum
hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen.
- Die Radlaufkante des hinteren Stoßfängers ist im Bereich ab Oberkante ca. 100 mm
nach unten entsprechend auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
- Der Schmutzfänger ist entsprechend der gekürzten Stoßfängerkante zu kürzen.
DDie Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010
RA-000568-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET38_46R5654.docx