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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    1/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      46R5654
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             46R5654.03
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast:                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment

B12, B13, K11, N13, N14, N15 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         ZP40352 110 Nm
                             M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    2/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                             N13
ABE / EG-Genehmigung:            E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Nissan Sunny K                                                  F05)K11)K12)
              (Stufenheck)                  195/50R15                         K32)K33)K35)
 40 bis 92    Nissan Sunny,
              Nissan Sunny K
              (2/4 -türig mit Heckklappe)
                                                                              4/100/59,1



Typ:                         B12
ABE / EG-Genehmigung:        E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 92    Nissan Sunny,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Nissan Sunny K                                                  F05)K11)K12)
              (Coupé)                       195/50R15                         K32)K33)K35)

                                                                              4/100/59,1



Typ:                         N14
ABE / EG-Genehmigung:        F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 105   Nissan Sunny                  185/55R15                         A02) bis A10)E01)

                                            195/50R15

F666/NT5E            870/760                                                  4/100/59,1



Typ:                         B13
ABE / EG-Genehmigung:        F673
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105   Nissan 100NX                  185/55R15                         A02) bis A10)

                                            195/50R15
F673/NT03E           905/740                                                  4/100/59



Typ:                         K11
ABE / EG-Genehmigung:        G220; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 60    Nissan Micra            175/50R15                               A01) bis A10)
                                      M00)                                    K21)K31)K36)

                                            195/45R15
                                            K28)
e11*93/81*0021*08E   760/760                                                  4/100/59,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                         N15
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 73    Nissan Almera            195/50R15                         A02) bis A10)

                                            205/50R15
                                            A01)K24)
 105                Nissan Almera 2.0 GTI   195/55R15
                                            A01)K24)

                                            205/50R15
                                            A01)K24)
e1*93/81*0025*03E   920/825                                              4/100/59,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

F05) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 und 42 kW - Motor, die serienmäßig nur die
     Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01)
     anzuwenden.

K32) An Achse 2 sind in das Radhaus hineinragende Anbauteile entsprechend der
     umgebördelten Radhausausschnittkanten zu kürzen.

K33) An Achse 1 sind Karosserieteile, die serienmäßig an den umzubördelnden
     Radhausausschnittkanten verschraubt sind, in diesem Bereich zu verkleben.

K35) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Kotflügelausstellung - etwa in Türhöhe
     - an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K36) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab ca. 150 mm oberhalb der seitlichen
     Stoßleiste nach unten komplett umzulegen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010




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