Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B12, B13, K11, N13, N14, N15 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40352 110 Nm
M12x1,25
RA-000568-D0-104-11~NI-4-100-59-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: N13
ABE / EG-Genehmigung: E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Nissan Sunny, 185/55R15 A01) bis A10)
Nissan Sunny K F05)K11)K12)
(Stufenheck) 195/50R15 K32)K33)K35)
40 bis 92 Nissan Sunny,
Nissan Sunny K
(2/4 -türig mit Heckklappe)
4/100/59,1
Typ: B12
ABE / EG-Genehmigung: E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 92 Nissan Sunny, 185/55R15 A01) bis A10)
Nissan Sunny K F05)K11)K12)
(Coupé) 195/50R15 K32)K33)K35)
4/100/59,1
Typ: N14
ABE / EG-Genehmigung: F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 105 Nissan Sunny 185/55R15 A02) bis A10)E01)
195/50R15
F666/NT5E 870/760 4/100/59,1
Typ: B13
ABE / EG-Genehmigung: F673
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Nissan 100NX 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
F673/NT03E 905/740 4/100/59
Typ: K11
ABE / EG-Genehmigung: G220; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 60 Nissan Micra 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K21)K31)K36)
195/45R15
K28)
e11*93/81*0021*08E 760/760 4/100/59,1
RA-000568-D0-104-11~NI-4-100-59-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: N15
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 73 Nissan Almera 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
A01)K24)
105 Nissan Almera 2.0 GTI 195/55R15
A01)K24)
205/50R15
A01)K24)
e1*93/81*0025*03E 920/825 4/100/59,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000568-D0-104-11~NI-4-100-59-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
F05) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 und 42 kW - Motor, die serienmäßig nur die
Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01)
anzuwenden.
K32) An Achse 2 sind in das Radhaus hineinragende Anbauteile entsprechend der
umgebördelten Radhausausschnittkanten zu kürzen.
K33) An Achse 1 sind Karosserieteile, die serienmäßig an den umzubördelnden
Radhausausschnittkanten verschraubt sind, in diesem Bereich zu verkleben.
K35) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Kotflügelausstellung - etwa in Türhöhe
- an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K36) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab ca. 150 mm oberhalb der seitlichen
Stoßleiste nach unten komplett umzulegen.
RA-000568-D0-104-11~NI-4-100-59-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010
RA-000568-D0-104-11~NI-4-100-59-ET38_46R5654.docx