Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AH, AG, M, JM, R, P, N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JA, FW, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A93)
Serienreifen)
195/70R15
A01)G01)
205/60R15
205/65R15
A01)G01)
215/55R15
A01)G01)
215/60R15
A01)G01)
215/65R15
A01)G01)
225/60R15
A01)G01)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Renault Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(3. Generation, A93)E05)M00) E68)
Fahrzeuge mit Serie
nur 15 Zoll) 185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2001/116*0327*43 950/890(0) 4/100/60
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Renault Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(3. Generation, A93)E05)M00) E68)
Fahrzeuge mit Serie nur
15 Zoll) 185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2007/46*0008*15 950/900(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 185/60R15 A02) bis A10)
(4. Generation) A93) E69)EF0)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01) A93a)K03) K04)
205/60R15
A01) K03)K04)
215/55R15
A01) K01)K04)
225/50R15
A01) K01)K04) K28)
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
FW N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
205/55R15
A01) A93)K04)
205/60R15
A01) A93)G6D) K04)
215/55R15
A01) K04)
225/55R15
A01) G6D)K04) K74)
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.. , e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Renault Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14 ) E46)S04)
195/55R15
47 bis 84 Renault Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14 ) E47)S04)
47 bis 103 Renault Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 E05) E45)S04)
bzw. 195/60R15 )
195/60R15
e2*98/14*0068*33 1050/1000 4/100/60
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
225/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A01)K66)
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 175/60R15 A02) bis A10)
A93)M00)N185)T81)
175/65R15
A93)M00)N185)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93)
195/55R15
A93)
205/50R15
A01)A93)K03)K04)
205/55R15
A01)A93)K03)K04)K68)K69)
215/50R15
A01)K01)K04)K68)
225/50R15
A01)K01)K04)K68)K69)
RA-000568-D0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Renault Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
205/60R15
A93)
205/65R15
A93)G5W)
215/60R15
A93)
225/55R15
A93)
225/60R15
G5W)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/45R15
A93)G6F)
195/50R15
A93)
205/45R15
A93)
205/50R15
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 195/45R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A93)
205/45R15
A93)
RA-000568-D0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
A01)K01)
195/50R15
A01)K01)
195/55R15
A01)K01)
205/50R15
A01)K01)
215/50R15
A01)K01)K04)K88)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
165/60R15 185/55R15 A02) bis A10)
M00) V00)
165/60R15 195/50R15 A02) bis A10)
M00) V00)
165/65R15 185/60R15 A02) bis A10)
M00) V00)
165/65R15 195/55R15 A02) bis A10)
M00) V00)
175/60R15 195/55R15 A01) bis A10)
K03)M00) V00)
185/55R15 205/50R15 A01) bis A10)
K01) V00)
195/55R15 215/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) V00)
RA-000568-D0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 68 Renault Zoe 185/60R15 A02) bis A10)
EF0)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01) K04)
215/55R15
A01) K03)K04)
225/50R15
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000568-D0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
RA-000568-D0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.03.2017
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