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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R5654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R5654.03
Radgröße:                                                  6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group Limited Coventry (UK) bzw. Rover Group
                                Limited, International Headquarters, Warwick Technology
                                Park, Warwick (England)

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment

XW,RT,RF                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               8e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                          XW
ABE / EG-Genehmigung:         F377 ab NT VII
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Rover 214, Rover 414,    185/55R15                           A02) bis A10)
              Rover 216, Rover 416,
              Rover 418, Rover 420,
              Rover Cabrio,
              Rover Coupe,
              Rover Touring
              Rover 220
F377/NT12E          900/790                                                4/100/56



Typ:                            XW
ABE / EG-Genehmigung:           e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 107   Rover 1.6                   185/55R15                        A02) bis A10)
              (2türig, Coupe, Cabrio)

e11*93/81*0030*02   830/790                                                4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    3/5                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                          RT
ABE / EG-Genehmigung:         H093 ; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400, Rover 45       185/55R15                              A02) bis A10)E04)
                                        G03)

                                                     195/50R15
                                                     G03)

                                                     195/55R15

                                                     195/60R15
                                                     E05)

                                                     205/50R15
                                                     A01)L21)G03)
 63 bis 100            Rover 400, Rover 45           195/55R15                 A02) bis A10)E04)
                       (Serienbereifung ab15-Zoll)
                                                     195/60R15
                                                     E05)

                                                     205/50R15
                                                     A01)L21)G03)
e11*2001/116*0014*22   940/840                                                 4/100/56



Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200               185/55R15                                A01) bis A10)E04)
                                                                               K33)
                                                     195/50R15
 44 bis 107            Rover 25
                                                     205/50R15
                                                     K32)
e11*2001/116*0016*22   915/750                                                 4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               8e
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
     hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlag-
     begrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet sind,
     ist die Auflage G01) zu beachten.


Die Anlage Nr. 8e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010




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