Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 1/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Suzuki (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, EX, EX-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, GF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm
M12x1,25
MM bis NT06 ZP40378 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT07 ZP40335 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
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Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 2/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032 ; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 89 Suzuki Baleno 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)K15)
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
Typ: MM
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
39 bis 69 Wagon R + 195/45R15 A01) bis A10)
B26)K33)
e4*2001/116*0042*07 810/755 4/100/54
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Suzuki Ignis 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)K34)
195/50R15
e4*98/14*0047*04 760/750 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)K35)
185/60R15
195/50R15
195/55R15
e4*98/14*0054*06 2WD:850/880/4WD:855/895 4/100/54
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Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 3/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 185/60R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)
195/50R15
195/55R15
K37)
205/50R15
K03)K04)K37)
e4*2001/116*0070*04 800/760 4/100/54
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/55R15
A93)
185/60R15 A01) bis A10)
A93) K38)
195/50R15
A93)
195/55R15
205/50R15
K03)K04)
215/45R15
K03)K04)K28)
e4*2001/116*0090*08 830/830(0) 4/100/54
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
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Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 4/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: MZ
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 Suzuki Swift LPG 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/55R15
A93)
185/60R15 A01) bis A10)
A93) K38)
195/50R15
A93)
195/55R15
205/50R15
K03)K04)
215/45R15
K03)K04)K28)
e11*2007/46*0051*00 800/800(0) 4/100/54
Typ: EZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/55R15
A93)
185/60R15 A01) bis A10)
A93) K38)
195/50R15
A93)
195/55R15
205/50R15
K03)K04)
215/45R15
K03)K04)K28)
e4*2001/116*0090*05 800/830(0) 4/100/54
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
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Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 5/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: EX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Suzuki Splash 175/60R15 A01) bis A10)
K03)M00) K04)
185/55R15
K01)K28)
185/60R15
K01)K19)K28)
195/50R15
K01)K28)
195/55R15
K01)K19)K28)
205/45R15
K01)K28)
e4*2001/116*0130*03 835/800(0) 4/100/54
Typ: EX-2
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Suzuki Splash LPG 175/60R15 A01) bis A10)
K03)M00) K04)
185/55R15
K01)K28)
185/60R15
K01)K19)K28)
195/50R15
K01)K28)
195/55R15
K01)K19)K28)
205/45R15
K01)K28)
e50*2007/46*0004*01 800/800(920) 4/100/54
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 6/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto 165/50R15 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K45)
175/45R15
185/45R15
e6*2001/116*0123*01 700/650(0) 4/100/54
Typ: GF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto LPG 165/50R15 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K45)
175/45R15
185/45R15
e11*2001/46*0054*00 700/650(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
B26) Auf einen ausreichenden Abstand des Felgeninnenhorns von mindestens 10 mm zum
Handbremsseil an Achse 2 ist zu achten. Um dies zu erreichen, sind die Halteklammern
der Bremsseile zu lösen, umzudrehen und innerhalb des Längslenkers wieder zu befesti-
gen, so dass die Öse nach innen weist.
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
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Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 8/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufge-
weiteten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
- der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfänger ist auf eine Rest-
breite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine
Blechschraube zu befestigen,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Se-
rienbreite zu kürzen.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10...12 mm zu kürzen,
- die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzule-
gen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem Be-
reich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.
K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-A0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 9/9 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.10.2010
RA-000568-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.doc