Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Suzuki (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, EX, EX-2, MZ, NZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, FZ, ER, EZ, GF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm
M12x1,25
MM bis NT06 ZP40378 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT07 ZP40335 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032 ; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 89 Suzuki Baleno 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)K15)
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
Typ: MM
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
+
39 bis 69 Wagon R 195/45R15 A01) bis A10)
B26)K33)
e4*2001/116*0042*07 810/755 4/100/54
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Suzuki Ignis 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)K34)
195/50R15
e4*98/14*0047*04 760/750 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)K35)
185/60R15
195/50R15
195/55R15
e4*98/14*0054*06 2WD:850/880/4WD:855/895 4/100/54
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Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 185/60R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) F09)
195/50R15
195/55R15
K37)
205/50R15
K03)K04)K37)
e4*2001/116*0070*04 800/760 4/100/54
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
LPG A01)A93)K04)
185/60R15
A01)A93)K04)K38)
195/50R15
A01)A93)K04)K38)
195/55R15
A01)K04)K38)
205/50R15
A01)K03)K04)K26)K38)
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Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EX e4*2001/116*0130*..
EX e4*2007/46*0283*..
EX-2 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash, Splash LPG 175/55R15 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00)T77)
175/60R15
A01)K03)K04)M00)
175/65R15
A01)K03)K04)K28)M00)
185/55R15
A01)K01)K04)K28)
185/60R15
A01)K01)K04)K19)K28)
195/50R15
A01)K01)K04)K28)
195/55R15
A01)K01)K04)K19)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GF e11*2007/46*0054*..
GF e6*2001/116*0123*..
GF e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto, Alto LPG 175/45R15 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K45)
185/45R15
A01)K01)K04)K45)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e4*2007/46*0198*..
FZ e4*2007/46*0294*..
NZ e4*2007/46*0155*..
NZ e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 175/60R15 A02) bis A10)
A93)M00)
175/65R15
M00)
185/60R15
A01)K01)
195/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)
195/60R15
A01)K01)K04)K16)K23)
205/50R15
A01)A93a)K01)K04)K16)K23)
205/55R15
A01)K01)K04)K16)K23)
215/50R15
A01)K01)K04)K16)K23)K28)
225/50R15
A01)K01)K02)K16)K23)K28)K47)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
(zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).
RA-000568-B0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000568-B0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
- der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
eine Blechschraube zu befestigen,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
Serienbreite zu kürzen.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
mm zu kürzen.
- Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.
K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von
ca. 150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine
Restbreite von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
RA-000568-B0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-B0-104
Anlage-Nr. : 7h
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.02.2013
RA-000568-B0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx