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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R5654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R5654.03
Radgröße:                                                  6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
MH, EX, EX-2, MZ, NZ             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, FZ, ER, EZ, GF, LF       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40378 110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                      ZP40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                       ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    2/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                                     e11*2007/46*0054*..
GF                                     e6*2001/116*0123*..
GF                                     e6*2007/46*0018*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Alto, Alto LPG       175/45R15                         A02) bis A10)
                                                A01)K01)K04)K45)

                                               185/45R15
                                               A01)K01)K04)K45)



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032 ; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 89    Suzuki Baleno            185/55R15                                   A02) bis A10)

                                               195/50R15
                                               A01)K15)
e6*98/14*0024*04E   805/880                                                       4/100/54



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                                 e6*2007/46*0119*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Celerio          175/50R15                             A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)M00)

                                               195/45R15
                                               A01)K01)K04)

                                               205/45R15
                                               A01)K01)K04)K12)K13)



Typ:                             FH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis                 185/55R15                              A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                  F09)K34)
                                           195/50R15

e4*98/14*0047*04    760/750                                                       4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ:                             MH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis                185/60R15                          A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                             F09)
                                          195/50R15

                                                195/55R15
                                                K37)

                                                205/50R15
                                                K03)K04)K37)
e4*2001/116*0070*04   800/760                                                4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/55R15                         A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                             F09)K35)
                                           185/60R15

                                                195/50R15

                                                195/55R15
e4*98/14*0054*06      2WD:850/880/4WD:855/895                                4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    4/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                               e4*2001/116*0130*..
EX                               e4*2007/46*0283*..
EX-2                             e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash LPG 175/55R15                          A02) bis A10)
                                          A01)K03)K04)M00)T77)

                                           175/60R15
                                           A01)K03)K04)M00)

                                           175/65R15
                                           A01)K03)K04)K28)M00)

                                           185/55R15
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           185/60R15
                                           A01)K01)K04)K19)K28)

                                           195/50R15
                                           A01)K01)K04)K28)

                                           195/55R15
                                           A01)K01)K04)K19)K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                               e4*2001/116*0102*..
MZ                               e11*2007/46*0051*..
MZ                               e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15                         A02) bis A10)
                LPG                        A01)A93)K04)K38)

                                           185/60R15
                                           A01)A93)K04)K38)

                                           195/50R15
                                           A01)A93)K04)K38)

                                           195/55R15
                                           A01)A93)K04)K38)

                                           205/50R15
                                           A01)K03)K04)K26)K38)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    5/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                                   e4*2007/46*0198*..
FZ                                   e4*2007/46*0294*..
NZ                                   e4*2007/46*0155*..
NZ                                   e4*2007/46*0293*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69             Suzuki Swift            175/60R15                         A02) bis A10)
                                              A93)M00)

                                               175/65R15
                                               M00)

                                               185/60R15
                                               A01)K01)

                                               195/55R15
                                               A01)K01)K04)K16)K23)

                                               195/60R15
                                               A01)K01)K04)K16)K23)

                                               205/50R15
                                               A01)A93a)K01)K04)K16)K23)

                                               205/55R15
                                               A01)K01)K04)K16)K23)

                                               215/50R15
                                               A01)K01)K04)K16)K23)K28)

                                               225/50R15
                                               A01)K01)K02)K16)K23)K28)K47)



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             +
 39 bis 69    Suzuki Wagon R           195/45R15                                A01) bis A10)
                                                                                B26)K33)

e4*2001/116*0042*07   810/755                                                   4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000568-D0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000568-D0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_46R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
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B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. :                      RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. :               7h
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K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
     150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
     von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
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Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R5654


K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.02.2016




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