Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R5654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R5654.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AA, AAN, 19E, 19E-299, 1E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 35I, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
35I-299, 6E, 6ES, 6KV, 6N,
6NF, 6X, 9KV
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 VW Caddy 185/55R15 A01) bis A10)
K16)K18)F23)
195/50R15
e9*98/14*0007*15 890/950 4/100/57
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 VW Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)K12)
102 VW Golf, Jetta 16V
195/50R15
4/100/57,1
Typ: 19E-299
ABE / EG-Genehmigung: E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 72 VW Golf,Jetta, 185/55R15 A01) bis A10)K12)
Golf syncro, Jetta syncro
195/50R15
4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 VW Golf, Vento, 185/55R15 M+S A02) bis A10)
Golf Variant
195/50R15
205/50R15
A01)K12)
F804/NT17E 920/880 4/100/57,1
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Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 VW Golf, Vento, 185/55R15 M+S A02) bis A10)
Golf Syncro E05)
(Fahrzeuge mit großer
Spurweite an Achse 2) 195/50R15
205/50R15
A01)K12)
44 bis 85 VW Golf Variant, 185/55R15 M+S A02) bis A10)
Golf Variant Syncro E05)
195/50R15
205/50R15
A01)K12)
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 VW Golf Cabriolet 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
A01)K12)
G407/NT08E 960/800 4/100/57,1
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 VW Golf-Cabriolet 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
A01)K12)
e1*98/14*0070*10E 950/810 4/100/57
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 VW Golf syncro 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
66 bis 85 VW Golf Variant syncro 195/55R15
205/50R15
G156/NT12E 950/980 4/100/57,1
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Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 VW Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 VW Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 VW Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00) E20)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0114*14 730/590(-) 4/100/57
Typ: 6ES
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 VW Lupo GTI 205/45R15 A02) bis A10)
e1*2001/116*0147*08 770/670 4/100/57
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 100 VW Passat, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant
195/55R15 M+S
205/50R15
A01)K12)
E657/1/NT14 960/1020 4/100/57,1
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 VW Passat syncro, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant syncro E05)
205/50R15
E960/NT14 940/1060 4/100/57,1
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 92 VW Polo 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
e1*98/14*0069*11E 830/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 VW Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
G951/NT06 780/730 4/100/57,1
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ: 6KV
ABE / EG-Genehmigung: H249; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 81 VW Polo Classic 185/55R15 A01) bis A10)
F23)
40 bis 81 VW Polo Variant 195/50R15
205/50R15
A01)K68)
e9*98/14*0008*16 870/790 (782) kg 4/100/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 VW up! 175/55R15 A02) bis A10)
(nicht Cross up!) M00) E92)
175/60R15
M00)
185/55R15
A01) K03)K04)
195/50R15
A01) K01)K04)
195/55R15
A01) G4F)K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 VW Cross up! 175/55R15 A02) bis A10)
M00)N185) EF0)
175/60R15
M00)N185)
185/55R15
195/50R15
A01) K04)
195/55R15
A01) K04)
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 VW e-up! 175/55R15 A02) bis A10)
M00)
175/60R15
M00)
185/55R15
A01) K03)K04)
195/50R15
A01) K01)K04)
195/55R15
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000568-D0-104
Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000568-D0-104-10a~VW-4-100-57-ET38_46R5654.docx
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Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von
Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der
Radhauskante nach innen, auszuschneiden.
- die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende
Blechkante umzulegen.
K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
nach außen zuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46320
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Anlage-Nr. : 10a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R5654
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.03.2017
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