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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     46R6705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R6705.27
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                         710 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    BMW 1er, 1er xDrive   195/55R16 M+S                       A01) bis A10)
              (ohne Flap)           A93) K04)                           BF1) EF0)

                                     195/60R16 M+S
                                     A93a) K04)

                                     205/55R16
                                     A93a) K04)

                                     205/60R16
                                     K04)

                                     215/50R16
                                     A93) K04)

                                     215/55R16
                                     K04)

                                     225/50R16
                                     A93a) K04)

                                     235/50R16
                                     K01) K02)

                                     245/50R16
                                     K01) K02)
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Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    BMW 1er, 1er xDrive   195/55R16 M+S                       A01) bis A10)
              (mit Flap)            A93) K04)                           BF1) EF0)

                                     195/60R16 M+S
                                     A93a) K04)

                                     205/55R16
                                     A93a) K04)

                                     205/60R16
                                     K04)

                                     215/50R16
                                     A93) K04)

                                     215/55R16
                                     K04)

                                     225/50R16
                                     A93a) K04)

                                     235/50R16
                                     K01) K02)

                                     245/50R16
                                     K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                          e1*2007/46*1675*..
F2GT                          e1*2007/46*1677*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141    BMW 2er Active          195/65R16 M+S                     A01) bis A10)
              Tourer, Active Tourer   ER2) K04) W205)                   BF1) EF0)
              xDrive, Gran Tourer,
              Gran Tourer xDrive      205/55R16
                                      A93) ER3) G01) K04)

                                      205/60R16
                                      A93b) ER3) K04)

                                      215/60R16
                                      K03) K04)

                                      225/55R16
                                      K01) K04)

                                      235/55R16
                                      K01) K02)

                                      245/50R16
                                      A93b) K01) K02)

                                      255/50R16
                                      K01) K02) K18) K28)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                         e1*2007/46*1679*..
FML2                         e1*2007/46*1678*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155    BMW Mini               195/50R16                          A01) bis A10)
              (Limousine 2-türig,    ER1) N205)                         BF1) EF0) K01) K04)
              Cabrio)
                                     195/55R16
                                     N205)

                                      205/50R16
                                      K87)

                                      215/45R16

                                      225/45R16
                                      K87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                         e1*2007/46*1680*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155    BMW Mini               195/50R16                           A01) bis A10)
              (Limousine 4-türig)    ER1)                                BF1) EF0) K01) K04)

                                       195/55R16

                                       215/45R16

                                       225/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                           e1*2007/46*1683*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Clubman         195/60R16 M+S                     A01) bis A10)
              (Frontantrieb u. Allrad) ER2)                              BF1) EF0) K04)

                                       205/55R16
                                       N215)

                                       205/55R16 M+S

                                       205/60R16
                                       N215)

                                       205/60R16 M+S

                                       215/55R16
                                       K01) N225)

                                       225/50R16
                                       K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110    BMW Mini Countryman 205/60R16                                 A02) bis A10)
                                                                            BF1) EF0)
                                     205/65R16

                                     215/60R16

                                     215/65R16

                                     225/55R16

                                     225/60R16

                                     235/55R16
                                     A01) K01)

                                     235/60R16
                                     A01) GES) K01)

                                     245/55R16
                                     A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18, 225/45R19,
     225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von
          50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31c
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 31c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.05.2020