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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               31a
Seite :                    1/6                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.27
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
168                              Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-   ZP50742 110 Nm
                                 de M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 245, 245G        Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-   ZP50705 130 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm




RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          168
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                  195/45R16                         A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                    E20)K70)
                                        205/45R16
                                        K68)

                                         215/40R16

                                         195/50R16
                                         G03) K68)
e1*96/79*0073*16E     810/825 (850)                                       5/112/66,5



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                195/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K15)

                                         205/50R16
                                         K03)

                                         205/55R16
                                         G01)K03)
e1*2001/116*0288*13   980/900(935)                                        5/112/66,5


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                       5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           B-Klasse NGT            205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                       5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-A0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150   C-Klasse                195/60R16                         A02) bis A10)B57)E06)
                                      A94)E05)E24)

                                         205/55R16
                                         A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0431*16   1065/1110(1205)                                   5/112/66,5



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150   C-Klasse (T-Modell)     205/55R16                         A02) bis A10)B57)E06)
                                      A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0457*11   1160/1200 (1275)                                  5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Teiletyp :                 46R6705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm
     Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323
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E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder
     185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) sind ab Stoß-
       fänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforder-
     lich:
     - die Radhauskanten oberhalb des Stoßfängers sind um ca. 10 - 15 mm auszustellen
       (Befest.-Stelle unterlegen);
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen;
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf.
       auch durch Tieferlegung zu erreichen).

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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705



Die Anlage Nr. 31a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010




RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc