Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 1/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 46R6705.27 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50742 110 Nm de M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 204, 204K, 245, 245G Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 2/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10) (Radstand kurz und lang) E20)K70) 205/45R16 K68) 215/40R16 195/50R16 G03) K68) e1*96/79*0073*16E 810/825 (850) 5/112/66,5 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A-Klasse 195/55R16 A01) bis A10) A93) K15) 205/50R16 K03) 205/55R16 G01)K03) e1*2001/116*0288*13 980/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10) A93) K03)K04) 215/50R16 e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B-Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10) A93) K03)K04) 215/50R16 e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5 RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 3/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150 C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57)E06) A94)E05)E24) 205/55R16 A94) 215/55R16 225/50R16 A01)K01)K04) e1*2001/116*0431*16 1065/1110(1205) 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150 C-Klasse (T-Modell) 205/55R16 A02) bis A10)B57)E06) A94) 215/55R16 225/50R16 A01)K01)K04) e1*2001/116*0457*11 1160/1200 (1275) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 4/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe 322x32mm Achse 2 mit massiver Bremsscheibe 300x22 mm A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind. RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 5/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/50R15 oder 185/55R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) sind ab Stoß- fänger-Oberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen. K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforder- lich: - die Radhauskanten oberhalb des Stoßfängers sind um ca. 10 - 15 mm auszustellen (Befest.-Stelle unterlegen); - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen; - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen). RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46323 Nr. : RA-000567-A0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 6/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R6705 Die Anlage Nr. 31a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010 RA-000567-A0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.doc