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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.27
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
168                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50742 110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 245, 245G, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50705   130 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          168
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                  195/45R16                         A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                    E20)K70)
                                        205/45R16
                                        K68)

                                         215/40R16

                                         195/50R16
                                         G82) K68)
e1*96/79*0073*16E     810/825 (850)                                       5/112/66,5



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142    A-Klasse               195/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K15)

                                         205/50R16
                                         K03)

                                         205/55R16
                                         G01)K03)
e1*2001/116*0288*14   980/900(935)                                        5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B-Klasse               205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0314*08   1005/900(935)                                       5/112/66,5


Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           205/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         215/50R16
e1*2001/116*0470*02   980/970(1000)                                       5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         204
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150    C-Klasse               195/60R16                          A02) bis A10)B57)E06)
                                      A94)E05)E24)T89)

                                         205/55R16
                                         A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0431*21   1135/1165(1205)                                    5/112/66,5



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 150   C-Klasse Coupe          195/60R16                         A02) bis A10)B57)E06)
               (ab Genehmigungs Nr.    A94)E05)E24)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       205/55R16
                                       A94)E59)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)E59)

                                         215/50R16
                                         E59)

                                         215/55R16
                                         E59)

                                         225/45R16

                                         225/50R16

e1*2001/116*0431*21                                                      5/112/66,5


Typ:                          204K
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 150    C-Klasse (T-Modell)     205/55R16                         A02) bis A10)B57)E06)
                                       A94)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0457*16   1160/1230 (1325)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              195/60R16                         A02) bis A10)
                                      E24)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K04)
e1*2007/46*0751*   1100/955(995)                                        5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm
     Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.




RA-000567-B0-104-31a~DB-5-112-66-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 oder 185/55R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. :               31a
Seite :                    7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 31a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2012




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