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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     46R6705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R6705.27
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                         710 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    175 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      2 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
169                         e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142    Mercedes A-Klasse     195/55R16                           A01) bis A10)
                                    K03)                                BF1) K15) K23)

                                     205/50R16
                                     K01) K04)

                                     225/45R16
                                     K01) K04) K26)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
176                         e1*2007/46*0928*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135    Mercedes A-Klasse     195/60R16                           A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    ER1) N205)                          BF1) E93) E100) EF0)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S
              ab EG-Genehmigungs- ER1) W205)
              Nr.
              e1*2001/116*0470*04) 205/55R16

                                     215/50R16
                                     A01) A93a) K04)

                                     215/55R16
                                     A01) K04)

                                     225/50R16
                                     A01) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04) K13)
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Anlage-Nr. :                 31a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes A-Klasse     205/60R16                           A02) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5-                                      BF1) EB3) EF0)
              türig)                215/55R16

                                     215/60R16
                                     A01) K25)

                                     225/55R16

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K01) K04) K25)

                                     245/50R16
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes A-Klasse      205/60R16                          A02) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                       BF1) EB4) EF0)
                                     215/55R16

                                     215/60R16
                                     A01) K25)

                                     225/55R16

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K01) K04) K25)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245                         e1*2001/116*0314*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/55R16                           A01) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    A93)                                BF1) E99) K01)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 215/50R16
              bis EG-               A93) K04)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*02) 225/50R16
                                    A93a) K04) K81)
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Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      4 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
246                         e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135    Mercedes B- Klasse    195/55R16                           A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    A93) ER1) N205)                     BF1) E100) EF0)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S
              ab EG-Genehmigungs- A93) ER1) W205)
              Nr.
              e1*2001/116*0470*04) 195/60R16
                                    ER1) N205)

                                     195/60R16 M+S
                                     ER1) W205)

                                     205/55R16

                                     215/50R16
                                     A93)

                                     215/55R16
                                     G0X)

                                     225/50R16
                                     A01) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) G0X) K04) K13) K22)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65            Mercedes B-Klasse      205/60R16                          A02) bis A10)
              electric drive                                            BF1)
                                     215/55R16
                                     A93a)

                                     215/60R16

                                     225/55R16

                                     235/50R16

                                     235/55R16

                                     245/50R16
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes B-Klasse      205/60R16                          A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         BF1) EB3) EF0)
              Verbundlenker-         215/55R16
              Hinterachse)
                                     225/55R16

                                      235/50R16
                                      A01) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120    Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         BF1) EB3) EF0)
              Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16

                                      225/55R16
                                      A01) K04)

                                      235/50R16
                                      A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150   Mercedes C-Klasse     195/55R16                           A02) bis A10)
              (Coupe, C204)         A94) ER1) N205)                     BF1) E110) EB1) EB2) EF0)

                                     195/55R16 M+S
                                     A94) ER1) W205)

                                     195/60R16
                                     A94) ER1) G7S) N205)

                                     195/60R16 M+S
                                     A94) ER1) G7S) W205)

                                     205/55R16
                                     A94) N215)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/50R16
                                     A94) N225)

                                     215/55R16
                                     A94a) G8V) N225)

                                     225/50R16
                                     A94a) N235)

                                     235/50R16
                                     A01) G8V) K01) N245)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215    Mercedes C-Klasse     195/60R16                           A02) bis A10)
              (Limousine, W204)     A94) ER1) G7S) N205)                BF1) E104) EB1) EB2) EF0)

                                     195/60R16 M+S
                                     A94) ER1) G7S) W205)

                                     205/55R16
                                     A94) N215)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/55R16
                                     G8V) N225)

                                     225/50R16
                                     N235)
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Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170    Mercedes C-Klasse     205/55R16                           A02) bis A10)
              (Kombi, S204)         A94) N215)                          BF1) E104) EB1) EB2) EF0)

                                     205/55R16 M+S
                                     A94)

                                     215/55R16
                                     G1R) N225)

                                     225/50R16
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
117                         e1*2007/46*1007*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135    Mercedes CLA-Klasse 205/55R16                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                        BF1) E93a) E100) EF0)
                                    215/50R16
                                    A93a)

                                     215/55R16

                                     225/50R16
                                     A01) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04) K13)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 120    Mercedes CLA-Klasse 205/60R16                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                        BF1) EB4) EF0)
                                    215/55R16

                                     225/55R16
                                     A01) K03) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
639                          e9*2001/116*0048*..
639/2                        e1*2007/46*0457*..
639/4                        e1*2007/46*0458*..
639/4                        L275
639/5                        e1*2007/46*0459*..
639/5                        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190    Mercedes Vito, Viano    215/60R16                         A01) bis A10)
              (2. Generation W/V 639, A94) K04) N225) T99)              BF2) E106) EF0) ER5)
              Ausführungen mit
              kleinster               215/60R16C
              Serienbereifung in      A94) K04) N225)
              16/17/18Zoll; 2WD,
              4WD)                    215/65R16
                                      A94) K04) N225)

                                      215/65R16C
                                      A94) K04) N225)

                                      225/55R16
                                      A94) K04) T99)

                                      225/60R16
                                      A94) K04)

                                      225/60R16C
                                      A94) K04)

                                      235/55R16
                                      K01) K04) T98)

                                      245/55R16
                                      K01) K04)

                                      255/50R16
                                      K01) K02) T99)

                                      255/55R16
                                      K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                        e1*2007/46*0457*..
639/4                        e1*2007/46*0458*..
639/5                        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140    Mercedes V- Klasse,    215/60R16                           A02) bis A10)
              Vito, e-Vito           A94) ER5) N225) T99)                B71a) BF3) E105) EF0)
              (W 447,
              Ausführungen mit       215/60R16C
              Serienbereifung bis    A94) ER5) N225)
              18Zoll; 2WD und 4WD)
                                     215/65R16
                                     A01) A94) ER5) G01) N225) T102)

                                    215/65R16C
                                    A94) ER5) N225)

                                    225/60R16
                                    A94) ER5) T102)

                                    225/60R16C
                                    A94) ER5)

                                    225/65R16
                                    A01) A94) ER3) G01) K13)

                                    225/65R16C
                                    A01) A94a) ER4) G01) K13)

                                    235/55R16
                                    A01) A94a) ER5) K04) T98)

                                    235/60R16
                                    A01) A94a) ER5) G01) K04)

                                    245/55R16
                                    A01) ER5) K01) K04)

                                    255/50R16
                                    A01) ER5) K01) K04) T99)

                                    255/55R16
                                    A01) ER5) G01) K01) K04) K13)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      10 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
      • Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      11 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
       (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AE mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AD mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC 60L AE mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC 38L AE mit belüfteter Scheibe Ø295x12 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC 60L AE mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DC 38L AE mit belüfteter Scheibe Ø295x12 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      13 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


G7S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
       225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46323 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000567-H0-104
Anlage-Nr. :                 31a
Seite :                      14 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   46R6705


K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
          Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 31a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.05.2020