Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 46R7705.060 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 775 kg bei Reifenabrollumfang: 2125 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 194 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000479-G0-104-05a~FI-5-110-65-ET35_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 Typ: 194 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0210*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 Croma 215/50R17 A02) bis A10) e3*2001/116*0210*07 1200/1090(1120) 5/110/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000479-G0-104-05a~FI-5-110-65-ET35_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010 RA-000479-G0-104-05a~FI-5-110-65-ET35_46R7705.docx