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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  46R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         46R7705.060
               Radausführungskennz.:                                  46R7705.060
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
§22 46325*17




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2125 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        ZPS5X3025 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                              e4*2007/46*0783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 200     Chrysler Jeep Cherokee 225/60R17                           A01) bis A10)
                               (nicht Cherokee          A93) K03)                         BF1) E53) E57) EF0)
                               Trailhawk)
                                                        235/55R17
                                                        A93) K03)

                                                        245/55R17
                                                        A93a) K01)

                                                        255/50R17
                                                        K01)

                                                        255/55R17
                                                        K01)
§22 46325*17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MP                             e3*2007/46*0508*..
               MX                             e11*2007/46*4037*..
               MX                             e4*2007/46*1410*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 125      Chrysler Jeep Compass 215/55R17                           A02) bis A10)
                               (ohne                   A93a) GK8) N225)                  BF1)
                               Fahrzeugausführungen
                               Hybrid)                 215/55R17 M+S
                                                       A93a) GK8) W225)

                                                       215/60R17
                                                       A93a) N225)

                                                       215/60R17 M+S
                                                       A93a) W225)

                                                       215/65R17
                                                       GKB) N225)
§22 46325*17




                                                       215/65R17 M+S
                                                       GKB) W225)

                                                       225/55R17
                                                       N235)

                                                       225/55R17 M+S
                                                       W235)

                                                       225/60R17
                                                       N235)

                                                       225/60R17 M+S
                                                       W235)

                                                       235/50R17
                                                       A01) GK8) K03)

                                                       235/55R17
                                                       A01) K03)

                                                       245/50R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/55R17
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BU                             e3*2007/46*0300*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 132      Chrysler Jeep Renegade 215/55R17                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                             BF1)

                                                       215/60R17

                                                       225/55R17

                                                       225/60R17
                                                       GG9)

                                                       235/50R17

                                                       235/55R17

                                                       245/50R17
                                                       A01) K03) K04)
§22 46325*17




                                                       245/55R17
                                                       A01) GG9) K03) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 46325*17




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3025
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E53)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Jeep Cherokee Trailhawk, Serie 245/65R17.

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0783*10

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GG9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19,
                    215/70R16, 225/55R18, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               GK8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                    215/65R16, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GKB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19,
                    225/55R18, 235/55R18, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 46325*17




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                5e
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Die Anlage 5e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.07.2021
§22 46325*17