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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  46R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         46R7705.060
Radausführungskennz.:                                  46R7705.060
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2125 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam S            205/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01) K19) K87) K88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam Rocks S      205/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01) K19) K87) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                             e1*2001/116*0261*..
A-H                             e1*2007/46*0344*..
A-H                             e11*2001/116*0246*..
A-H                             e11*2001/116*0247*..
A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Opel Astra                205/45R17                              A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                                   BF2)
                Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                          205/50R17

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             Opel Astra OPC          205/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                                        A93)                               BF2)

                                         205/50R17 M+S

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Opel Corsa D             205/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF2)
                kleinsten Serienreifen   215/45R17
                185/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa D             205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF2)
                kleinsten Serienreifen   215/45R17
                195/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Opel Corsa D OPC         205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Nürburgring Edition)                                      BF1) EF0)
                                         215/40R17 M+S

                                         215/45R17 M+S
                                         A01) G01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152     Opel Corsa E           205/45R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/40R17
                                         A01) A93a) K04) K91)

                                         215/45R17
                                         A01) K04) K13) K22) K25) K91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132    Opel Meriva            205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                       BF1) K04) K68)
                                      215/40R17
                                      K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva            205/45R17                         A02) bis A10)
                                     A93) T88)                         BF2)

                                      205/50R17

                                      215/45R17
                                      A93a)

                                      225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR                    e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM                    e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW                     e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0235*..
Z-C                           e1*2001/116*0290*..
Z-C/S                         e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW                        e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra    205/50R17                         A02) bis A10)
              C Station Wagon,         A93) N215)                        BF1)
              Signum
                                       205/50R17 M+S
                                       A93) W215)

                                       205/55R17
                                       G03) N215)

                                       205/55R17 M+S
                                       G03) W215)

                                       215/50R17
                                       GAR) N225)

                                       215/50R17 M+S
                                       GAR) W225)

                                       225/45R17
                                       A93)

                                       225/50R17
                                       A01) G03) K03) K44) K64)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
GMIG                        e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147    Opel Zafira            205/50R17                           A02) bis A10)
              (ohne OPC)                                                 BF1)
                                     215/45R17

                                       225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
177           Opel Zafira OPC         205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                       225/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
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Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 120 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
         umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
         auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
       Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
       Stoßfängers zu kürzen.

K68)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
         komplett zu kürzen,
       • das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers
         um ca. 10 mm zu kürzen,
       • der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
         aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
         auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
       • das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
         Blechradhaus zu befestigen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
         ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
         verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
         bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
         gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000479-I0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R7705


W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 5c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2021