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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R7705.060
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2125 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
900/II, 900/II Cabrio,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3F, YS3FX7XX




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                         900/II
ABE / EG-Genehmigung:        G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900,                   215/45R17                         A01) bis A10)
              Saab 900 Coupe                                                K31)K32)

G511/NT06E          1030/875              5/110/65                          5/110/65



Typ:                          900/II Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           215/45R17                           A01) bis A10)
                                                                            K31)K32)

G783/NT03E          1030/875                                                5/110/65



Typ:                          YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*95/54*0012*.. , e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 169   Saab 900 bzw. 9-3          215/45R17                          A01) bis A10)
              (Limousine, Coupe, Cabrio)                                    K31)K32)


e4*98/14*0012*17E   1045/875                                                5/110/65



Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.. , e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 162   Saab 9-5                 205/50R17                            A02) bis A10)

                                          225/45R17

 169 bis 184        Saab 9-5              205/50R17 M+S

                                          225/45R17

                                          225/45R17
e11*98/14*0073*26   1175/1125




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                          YS3F
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3                 205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                       215/50R17

                                           225/45R17
 206                  Saab 9-33            215/50R17 M+S
                      (Limousine, Kombi)
                                           225/45R17

e4*2001/116*0065*26   1180/1140 (0) -Kom                                 5/110/65



Typ:                          YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 188  Saab 9-3 Cabrio          205/50R17 M+S                     A02) bis A10)

                                           205/50R17
                                           E43)E44)

                                           215/50R17

                                           225/45R17
 206                  Saab 9-3 Cabrio      205/50R17 M+S                 A02) bis A10)

                                           215/50R17 M+S

                                           225/45R17

e4*2001/116*0077*17   1160/1050(0)                                       5/110/65



Typ:                          YS3E
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Saab 9-5                 205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E43)E44)

                                           205/50R17 M+S

                                           215/45R17
                                           E43)

                                           215/50R17
                                           A01)K38)E43)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)
E4*2001/116*0096*07   1175/1125




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               5d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) An Achse 1 sind die vorstehende Kunststoffmutter sowie die Stehbolzen zur Befestigung
     der Radhausschale auf eine Resthöhe von 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).

K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von
       max. 14 mm umzulegen.
     - Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach
       unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen.
     - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf
       eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen,
       -
Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010




RA-000479-G0-104-05d~SA-5-110-65-ET35_46R7705.docx