Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1 / 13                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         46R7705.07
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2125 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
C4, D2, QB6
8U, 8U1                        Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                            44
ABE / EG-Genehmigung:           C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100 Quattro,          205/50R17                                A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                                   E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45ZR17
              Audi 200 Avant-Quattro

C727/1/NT09E    1070/980                                                          5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/50R17                                A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,                                                   E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,    215/45ZR17
              Audi 200 Avant-Quattro

121 bis 162     Audi 100 Quattro,         225/45R17
                Audi 200 Quattro,
                Audi 100 Avant-Quattro,
                Audi 200 Avant-Quattro

D403/1/04E      1120/1180                                                         4/108/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro        205/50R17                                 A02) bis A10)

                                          215/45R17
162 bis 169     Audi Coupé quattro        215/45R17
                (Audi S2)
                                          225/45R17

E399/1/NT08E    1100/950                                                          4/108/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen vorne und hinten, Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  215/45R17                                A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,          225/45R17
              Audi 100 Avant quattro,
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro
F619/1/NT10E    1240/1200                                                         5/112/57,1




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,              215/45R17                              A02) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro
                                            225/45ZR17
 169                Audi S2                 A01)K32)
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1050/1120                                                      4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                                    A02) bis A10)
                                                                                   E07)E44)ER2)
                                            225/55R17 M+S

 250 bis 265        Audi S8                 225/55R17 M+S                          A02) bis A10)B24)
                                                                                   E44)ER2)
e1*98/14*0005*23E   1380/1225                                                      5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                                A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      215/45R17
                                          E06)

                                            225/45R17

e1*93/81*0013*21E   1150/1130(1100)                                                5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.. , e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung         zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        205/50R17                                  A02) bis A10)E07)E44)
               (Limousine, Avant)
                                         225/45R17

 162 bis 184        Audi A6 2.7 T,          205/50R17 M+S                          A02) bis A10)E07)E44)
                    Audi A6 quattro 2.7 T
                    (Limousine, Avant)      225/45R17

e1*98/14*0051*25E   1230/1200(1230)                                                5/112/57




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                              8E
ABE / EG-Genehmigung:             e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                     205/50R17                         A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,             E53)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro,       225/45R17
               (incl. Facelift 2004)        A93)

253                    Audi S4 quattro                     225/45R17 M+S
                                                           A93)

e1*2001/116*0151*23E                                                          5/112/57



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,            225/45R17
               Audi A4 Avant quattro,    A93)
               Audi A4 Cabrio
253                    Audi A4 Cabrio quattro,             225/45R17 M+S
                       Audi S4 Cabrio                      A93)

e1*2001/116*0243*06E   1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                            A02) bis A10)
                                         E53)

                                                           225/45R17

253                    Audi S4 quattro                     215/50R17 M+S
                                                           A93)

                                                           225/45R17 M+S
e1*2001/116*0177*10E   1250/1165(0)                                           5/112/57




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5 / 13                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)
                       S3, RS3)
                                                      215/45R17
                                                      A01)A93)K03)

                                                    225/45R17
                                                    A01)K01)K04)K58)K59)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                    K01)                 K04)K58)K59)       V00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                    e1*2001/116*0217*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195            Audi S3                 205/45R17 M+S                                A02) bis A10)
                                               A93)T88)                                     EF0)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    A01)K01)K04)K58)K59)

                                                    215/45R17 M+S
                                                    A01)A93)K03)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257           Audi A6 Allroad quattro   215/55R17 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                            A93)

e13*2007/46*1080*01E                                                                        5/112/57




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17

                                           225/50R17
                                           A01)K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K63)                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93a)

                                           255/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/55R17
                                           A93)

                                           235/55R17
                                           A93a)

                                           245/50R17
                                           A93a)

                                           255/50R17




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    8 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)K27)N215)

                                           215/45R17
                                           N225)

                                           225/45R17
                                           A01)K03)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                           K03)K27)N215)        K04)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01)K03)K04)K27)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/45R17 M+S

                                           225/45R17 M+S
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                                A02) bis A10)
                Cabrio                                                             E75)
                (Nur zulässig an          205/50R17
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder   215/45R17
                eingetragen haben)
                                           215/50R17
                                           A01)K25)K74)

                                           225/45R17




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    9 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E76)
                (Nur zulässig an          205/50R17
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 215/45R17
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/50R17
                                          A01)K25)K74)

                                          225/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
     (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
     ausgerüstet sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad


RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    11 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1550 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    12 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
        sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
        bis 50°nach hinten umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.



Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.09.2014




RA-000479-E0-104-10~AU-5-112-57-ET38_46R7705.docx