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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   46R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          46R7705.18
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø76 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2125 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50881 110 Nm
CN2, CU1, CU3, CW1, CW3,      M12x1,5
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RE5, RE6, RE7




RA-000479-E0-104-32~HO-5-114_3-64-ET49_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0091*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0092*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0096*02E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0093*03    1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0094*03E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0097*02E   1100/1030                                        5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK1                                     e13*2007/46*1119*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                          A02) bis A10)
                        LPG                                                         E45a)
                                                 215/45R17

                                                  225/45R17

e11*2001/116*00257*06   1085/835                                                    5/114,3/64


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic               205/50R17                         A02) bis A10)
                        (ab Modelljahr 2012)                                        E45)
                                                  215/45R17

                                                  225/45R17




Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/50R17                                     A02) bis A10)

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17
e11*2001/116*00297*05   940/830                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             205/50R17                                     A02) bis A10)

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17
e11*2001/116*00306*02   980/740                                                     5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/50R17                                      A02) bis A10)

                                                   215/45R17

                                                   225/45R17
e11*2001/116*00298*03   1085/835                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             205/50R17                                      A02) bis A10)

                                                   215/45R17

                                                   225/45R17

e11*2001/116*0334*02    920/820                                                      5/114,3/64



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                     e11*2001/116*0301*..
RE6                                     e11*2001/116*0302*..
RE7                                     e11*2001/116*0322*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122             Honda CR-V                 225/65R17                         A02) bis A10)
                        (beim Typ ER5 nur zulässig A93)                              E46)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                        beim Typ ER6 nur zulässig
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0302*05)


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                      e11*2001/116*0301*..
RE6                                      e11*2001/116*0302*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 114              Honda CR-V                225/60R17                          A02) bis A10)
                        (ab Modelljahr 2013; Typ                                     E46a)
                        RE5 nur zulässig ab EG- 225/65R17
                        Genehmigungs-Nr.
                        e11*2001/116*0301*06;     235/55R17
                        Typ RE6 nur zulässig ab
                        EG-Genehmigungs-Nr.       235/60R17
                        e11*2001/116*0302*06)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    5/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115     Honda Accord             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)N215)                         EF0)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17
                                          A93)G7K)

                                          225/50R17
                                          A93)

                                          235/50R17
                                          G7K)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ ER5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ ER6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ ER7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ ER5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ ER6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.08.2013




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