Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-C0-104 Anlage-Nr. : 33a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 46R7705.18 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 49 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø76 Ø66.1 geprüfte Radlast: 775 kg bei Reifenabrollumfang: 2125 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50858 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000479-C0-104-33a~RE-5-114_3-66-ET49_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-C0-104 Anlage-Nr. : 33a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, G3B) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. 205/50R17 oder 205/..) 215/45R17 G3D) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Renault Megane 225/45R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A02) bis A10) A93a) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 A93a) RA-000479-C0-104-33a~RE-5-114_3-66-ET49_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-C0-104 Anlage-Nr. : 33a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 118 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10) Scenic A93)N215) EF0) 205/55R17 A93a)G6T)N215) 215/50R17 A93a)G6T)N225) 225/45R17 A93) 225/50R17 G6T) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000479-C0-104-33a~RE-5-114_3-66-ET49_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-C0-104 Anlage-Nr. : 33a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,205/50R17,205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000479-C0-104-33a~RE-5-114_3-66-ET49_46R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46325 Nr. : RA-000479-C0-104 Anlage-Nr. : 33a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R7705 G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,205/50R17,205/55R16,205/60R16,205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,205/60R16,225/45R18,225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 33a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.06.2012 RA-000479-C0-104-33a~RE-5-114_3-66-ET49_46R7705.docx