Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R8754
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R8754.03
Radausführungskennz.: 46R8754.03
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, ZP40328 120 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, ZP40328 120 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40328 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, ZP40328 110 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI e1*2001/116*0231*..
R50 e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160 BMW Mini One, Mini 215/35R18 A01) bis A10)
Cooper, Mini Cooper S BF1) K01) K02)
(Limousine, ab Modelljahr
09/2006)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 BMW Mini 215/35R18 A01) bis A10)
(Cabrio, ab Modelljahr BF2) K01) K02)
09/2006)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI e1*2001/116*0231*..
R50 e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160 BMW Mini One, Mini 215/35R18 A01) bis A10)
Cooper, Mini Cooper S BF3) K01) K02)
(Limousine, bis
Modelljahr 08/2006)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 BMW Mini 215/35R18 A01) bis A10)
(Cabrio, bis Modelljahr BF3) K01) K02)
08/2006)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N e1*2001/116*0343*..
UKL-C e1*2007/46*0369*..
UKL-K e1*2007/46*0370*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 Mini 205/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, G0B) BF4) K01) K02) K72) K73)
Cabrio, Coupe, Roadster)
215/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP40328
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP40328
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Zubehörkit: ZP40328
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: ZP40328
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
Stoßfängerunterkante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
Stoßfängerunterkante aufzuweiten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2021