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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  46R8754
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          46R8754.03
Radausführungskennz.:                                   46R8754.03
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                      615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP40356     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam              205/35R18                            A02) bis A10)
                                       A93)                                 BF1) EB1)

                                         205/40R18
                                         A01) K19) K87)

                                         215/35R18

                                         225/35R18
                                         A01) K04) K87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks        205/35R18                            A02) bis A10)
                                       A93)                                 BF1) EB1)

                                         205/40R18
                                         A01) K19) K87)

                                         215/35R18

                                         225/35R18
                                         A01) K04) K87)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                             e1*2001/116*0261*..
A-H                             e1*2007/46*0344*..
A-H                             e11*2001/116*0246*..
A-H                             e11*2001/116*0247*..
A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
GMIH                            e50*2001/116*0007*..
GMIJ                            e50*2001/116*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Opel Astra                205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                              BF1)
                Kombi, StationWagon;
                4-Loch)                   205/45R18
                                          G2P)

                                         215/40R18

                                         225/35R18

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                           e50*2001/116*0001*..
S-D                            e1*2001/116*0379*..
S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 205/40R18                           A02) bis A10)
                Van , Corsa D LPG                                         BF1) EB1)
                (4-Loch)                215/35R18
                                        A01) K04) K75)

                                        215/40R18
                                        A01) G5L) K04) K75)

                                        225/35R18
                                        A01) K03) K04) K75)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E           205/35R18                          A01) bis A10)
                                       A93a) T81)                         BF1) EB1) K04)

                                        205/40R18
                                        K91)

                                        215/35R18
                                        A93a) K91)

                                        225/35R18
                                        K91)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40356
       Anzugsmoment: 110 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Bosch ZOH54/22 mit belüfteter Scheibe Ø284x22 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754


G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K75)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
         bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
         gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
         ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
         verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
         bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
         gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R8754


T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 46R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.11.2021