Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0333-06-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46327
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: 46R8754.
Hersteller: Ronal GmbH                                               Stand: 31.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                             RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)     (mm)      datum
034                 46R8754.03                   4 Ø60,1 Ø68              60,1      Kunststoff    615    1967      05/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 215/35R18 80               11A; 24M; 5DA              Stufenheck;
                                         215/40R18 85               11A; 24M; 5EG              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               74U
SD             e2*2001/116*0314*..     50 - 77    215/40R18 89      11A; 24M                   Kombi;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               74U
SD             e2*2001/116*0314*..     50 - 64    215/35R18 84      11A; 24C; 24D              Schrägheck;
                                                  215/40R18 85      11A; 24C; 24D              Frontantrieb;
                                                  225/35R18 83      11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : E11
                                             113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 215/35R18 80              11A; 22B; 24C; 24D; 362; Pkw geschlossen;
                                                                    54F                      Cabrio;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             74U



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-06-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46327
ANLAGE: 7                                                           Radtyp: 46R8754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 31.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
E11          e11*2001/116*0268*.. 50 - 81      205/40R18 82       11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R18 84       11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : SR
                                           110 Nm für Typ : M; P; R
                                           130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..     48 - 102 215/35R18 84        11A; 21P; 22H; 24C;         Nicht Kombi
                                                                  24D; 54A                    (Grandtour);
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U
R              e2*2001/116*0327*..   48 - 82   215/35R18 84       11A; 21P; 22M; 24C;         Nur Kombi
                                                                  24D; 365                    (Grandtour);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77       215/35R18 80       11A; 24M; 5DA               Stufenheck;
                                               215/40R18 85       11A; 24M; 5EG               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 77   215/40R18 89       11A; 24M                    Kombi;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82       215/35R18 84       11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Modus (kurzer
                                                                                              Radstand); Grand
                                                                                              Modus (langer
                                                                                              Radstand);
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-06-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46327
ANLAGE: 7                                                           Radtyp: 46R8754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 31.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
M            e2*98/14*0272*.. 60 - 120 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M                            Kombi (Grandtour);
                                                                                              Cabrio; Stufenheck;
                                                                                              Steilheck;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 120 225/40R18 92                                        kurzer Radstand;
                                                                                              langer Radstand;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-06-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46327
ANLAGE: 7                                                           Radtyp: 46R8754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 31.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 5
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0333-06-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46327
ANLAGE: 7                                                           Radtyp: 46R8754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 31.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
      Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
      Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
      berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.