Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R8754
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R8754.03
Radausführungskennz.: 46R8754.03
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40345 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 205/35R18 A01) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, K15) BF1) K01) K04)
Kombi)
205/40R18
K15)
215/35R18
K16)
225/35R18
K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla 205/35R18 A01) bis A10)
Kompressor K15) BF1) K01) K04)
205/40R18
K15)
215/35R18
K16)
225/35R18
K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/40R18 A01) bis A10)
K15) BF1) K01) K04)
215/35R18
K16)
225/35R18
K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 205/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
215/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 205/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 205/35R18 A01) bis A10)
Charade BF1) K01) K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 205/35R18 A01) bis A10)
(3-türige BF1) E76) K01) K04) K26)
Ausführungen, 16Zoll- K86) K87)
Serienräder )
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 205/35R18 A01) bis A10)
(5-türige A11) BF1) E76) K01) K26)
Ausführungen, nur 215/35R18 K86) K87)
16Zoll-Serienräder ) K04) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13M(A) e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 Yaris Hybrid, Yaris 205/35R18 A01) bis A10)
Hybrid Sport BF1) K01) K04)
(5-türige 215/35R18
Ausführungen, mit
17Zoll Serienräder)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13GR1 e11*KS07/46*4079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Toyota Yaris GRMN 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40345
Anzugsmoment: 110 Nm
E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001215-A0-104
Anlage-Nr. : 1e
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R8754
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
umzulegen,
• die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
• der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
• Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
• die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage 1e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 46R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2021