Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 46R8755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 46R8755.111 Radausführungskennz.: 46R8755.111 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2255 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3256 120 Nm Schaftlänge 36 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, ZPS5X3301 140 Nm Schaftlänge 37 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3277 140 Nm Schaftlänge 35 mm BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3256 110 Nm Schaftlänge 36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) N215) T86) BF1) 215/40R18 A01) K03) K04) N225) 225/35R18 A01) K03) K04) T87) 225/40R18 A01) K03) K04) K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K04) K57) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ BF1) K03) 1K2 bis Genehmigungs- 225/35R18 Nr. e1*2007/46*0273*03; 225/40R18 beim Typ 1K4 bis K57) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ A94) W225) BF2) 1K2 ab Genehmigungs- Nr. 225/35R18 M+S e1*2007/46*0273*04; A94) T87) beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. 225/40R18 M+S e1*2007/46*0283*04) A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ A94) N215) T86) BF2) EF0) 1K2 ab Genehmigungs- Nr. 215/40R18 e1*2007/46*0273*04; A94) N225) beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. 225/35R18 e1*2007/46*0283*04) A94) N235) T87) 225/40R18 A94a) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich A94) BF2) 17 Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A01) A94) K04) T87) 225/40R18 A01) A94a) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) A94a) K04) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 M+S A02) bis A10) M235i, M240i, M235i A94) W225) BF2) EF0) xDrive, M240i xDrive (Serie ab 18 Zoll 225/35R18 M+S Sommerbereifung) A01) A94) K04) T87) 225/40R18 M+S A01) A94a) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 205/45R18 A02) bis A10) (außer 330i, 330d) T86) BF1) 215/40R18 T89) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346L e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10) (330i, 330d) T89) BF1) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10) T92) A94) BF1) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 BMW X3 215/55R18 A01) bis A10) ER1) N225) BF3) K01) 225/50R18 N235) 235/50R18 245/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 215/55R18 M+S A02) bis A10) (kleinste ER1) W225) BF2) EF0) Serienradgröße 17Zoll) 225/50R18 ER2) 225/55R18 ER2) 235/50R18 ER2) 245/50R18 A94) ER2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Z3 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1692 N225) BF1) E42) mm) 225/35R18 225/40R18 A01) K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z3 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1740 N225) BF4) E43) mm) 225/35R18 225/40R18 A01) K35) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A01) bis A10) Countryman Allrad A93) N215) BF2) K01) K04) 215/45R18 A93a) N225) 225/40R18 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A01) bis A10) Cooper Works A93) BF2) K01) K04) 215/45R18 M+S A93a) 225/40R18 225/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A93) K01) K04) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Mini Paceman 205/45R18 A01) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A93a) BF2) K01) K04) 215/45R18 225/45R18 K85) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John 205/45R18 M+S A01) bis A10) Cooper Works A93a) BF2) K01) K04) 215/45R18 M+S 225/45R18 K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm Zubehörkit: ZPS5X3256 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm Zubehörkit: ZPS5X3301 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZPS5X3277 Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm Zubehörkit: ZPS5X3256 Anzugsmoment: 110 Nm E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm). E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • die Befestigungsnieten sind zu entfernen, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46326 nach §22 StVZO Nr. : RA-000718-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 46R8755 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 20 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 46R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.07.2021