Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 033 50R6754.03 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 690 1990 06/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R50; MINI Zubehör : ZP-NR. 40317 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI; MINI-N Zubehör : ZP-NR. 40328 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : MINI; R50 140 Nm für Typ : MINI-N Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24D; 24J; 669 RS M14 x 1,25; 55 - 160 195/55R16 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 65T 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 22B; 24D; 24J 729; 73C; 74D; 74P 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24D; 24J MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24D; 24J; 669 RS M12 x 1,5; R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 160 195/55R16 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 65T 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 22B; 24D; 24J 729; 73C 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24D; 24J MINI-N e1*2001/116*0343*.. 85 - 141 195/50R16 84 11A; 24J; 244; 247; 669 Nur Cabrio; 195/55R16 87 11A; 24J; 244; 247; 65T Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 24J; 244; 247 729; 73C; 74D; 74P; 225/45R16 89 11A; 24J; 244; 247 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 128 205/45R16 83 11A; 24D; 24J ab 55 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J; 669 e1*2001/116*0343*01; 195/55R16 87 11A; 24D; 24J; 65T Nicht Clubman; 205/45R16 83W 11A; 24D; 24J Nicht Cabrio; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 215/45R16 86 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74P; 76U MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24D; 24J Nur Clubman; Kombi; 70 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J; 669 Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24D; 24J; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83W 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 205/50R16 87 11A; 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74D; 74P; 215/45R16 86 11A; 24D; 24J 76U 225/45R16 89 11A; 22I; 24D; 24J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40333 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G 200 G464 44 - 77 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; G2 e6*95/54*0034*.. 24M; 33H; 367 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40333 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3 110 Nm für Typ : EE8; EE9; EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3 Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; MB9 e11*96/79*0088 215/40R16-82 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; MC1 e11*96/79*0089*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 729; 73C MC3 e11*96/79*0091 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EE8 F468 110 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; EE9 F469 215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 34Q; 51A; 71K; 721; 729; 73C Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG2 e6*93/81*0017*.., 118 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; G069 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C EG3 F876 55 - 66 205/45R16-83 HA8; 11A; 24J; 364; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; EG4 F877 12A; 51A; 71K; 721; EG8 F875 729; 73C EG5 F878 92 - 118 205/45R16-83 HA8; 11A; 24J; 364 10B; 11B; 11G; 11H; EG6 F879 12A; 51A; 71K; 721; EG9 F884 729; 73C EH9 F883 EH6 e6*93/81*0016*.., 92 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; G070 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C EJ1 G623 74 - 92 195/45R16 80 HA8; 11A; 21B; 24J; 364; 10B; 11B; 11G; 11H; EJ2 G624 51J 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16-83 HA8; 11A; 21B; 24J; 364; 729; 73C 54A EJ6 e6*93/81*0013*.. 55 - 118 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; EJ8 e6*93/81*0014*.. 215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721; EJ9 e6*93/81*0006*.. 729; 73C EK1 e6*93/81*0008*.. EK3 e6*93/81*0007*.. EK4 e6*93/81*0009*.. EM1 e6*93/81*0060*.. MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; G916 215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; MA9 e11*93/81*0022*.., 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 729; 73C G917 MB1 e11*93/81*0023*.., G918 MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; MB3 e11*96/27*0068*.. 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; MB4 e11*96/27*0069*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 729; 73C MB7 e11*96/27*0071*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; GD5 e6*98/14*0087*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71K; 721; GE2 e6*2001/116*0101*.. 729; 73C GE3 e6*2001/116*0102*.. GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 195/50R16 84 11A; 21B; 22I; 24C; 24D; Steilheck; 5-türig; GG1 e6*2001/116*0125*.. 669 Frontantrieb; GG2 e6*2001/116*0127*.. 205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; GG3 e6*2001/116*0128*.. 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 21B; 22I; 24C; 24D 729; 73C 225/40R16 85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Zubehör : ZP-NR. 40333 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71K; 721; 729; 73C Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40333 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA0 e4*93/81*0005*.. 66 205/45R16-83 11A; 22B Stufenheck; 215/40R16-82 11A; 22B Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40333 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84 11A; 24M; 51J; 669 nur Rover RF e11*93/81*0016*.. 195/55R16 87 11A; 22I; 24M; 51J; 54A; Streetwise; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 24M 729; 73C 225/45R16 89 11A; 22I; 24J; 24M F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; Rover 200 u. 25; RF e11*93/81*0016*.., 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; H224 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 367 729; 73C Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Verkaufsbezeichnung: ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand, Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 6 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.