Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F), RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 034 50R6754.03 4 Ø60,1 Ø68 60,1 Kunststoff 690 1990 06/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 195/50R16 84 5EA; 669 Stufenheck; 195/55R16 87 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 24M; 5EM 729; 73C; 74A; 74P 225/45R16 89 11A; 24M SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 195/50R16 88 11A; 24M; 669 Kombi; 195/55R16 87 11A; 24M; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R16 89 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 669 Schrägheck; 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 65T Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P 225/45R16 89 11A; 24C; 24D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : E11 113 Nm für Typ : K12 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 195/45R16 80 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; 205/45R16 83 11A; 24C; 24D; 365 Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 195/50R16 84 11A; 24D; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : B; B 54; B56; JA; K56 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : M; P; R 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 102 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 365; 669 Nicht Kombi 205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Grandtour); 215/45R16 86 11A; 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 669 Nur Kombi 205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Grandtour); 205/50R16 87 11A; 21P; 22M; 24C; Frontantrieb; 24D; 365 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R16 85 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 195/50R16 84 5EA; 669 Stufenheck; 195/55R16 87 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 24M; 5EM 729; 73C; 74A; 74P 225/45R16 89 11A; 24M SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 195/50R16 88 11A; 24M; 669 Kombi; 195/55R16 87 11A; 24M; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R16 89 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 195/45R16 84 Modus (kurzer 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 669 Radstand); Grand 205/45R16 83 Modus (langer Radstand); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 195/45R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 205/50R16-87 REB; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0012*.. 22F; 24C; 24M; 5ET 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 91 REC; 11A; 21B; 22B; 729; 73C; 74A; 74H; 22F; 24C; 24M 74P 215/45R16-86 REB; 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 5EM 225/45R16-89 REB; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 685 225/50R16-92 REC; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 66 - 84 225/40R16-85 REB; 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 5EG B56 G638 61 - 83 205/50R16-86 REB; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16-86 REB; 11A; 22B; 22F; 729; 73C; 74A; 74H; 24C; 24M 74P 225/40R16-85 REB; 11A; 22B; 22F; 24C; 24M 225/45R16-89 REB; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 685 K56 e2*93/81*0011*.., 61 - 84 205/50R16-87 REB; 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0011*.. 685 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R16 91 REC; 11A; 21B; 22B; 729; 73C; 74A; 74P 22F; 24J; 24M 225/45R16-89 REB; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 685 66 - 69 205/50R16-87 REB; Nur bis 1090kg zul. Achslast; 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 215/45R16-86 REB; Nur bis 1060kg zul. Achslast; 11A; 22B; 22F; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*98/14*0272*.. 60 - 120 205/55R16 91 Kombi (Grandtour); 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Cabrio; Stufenheck; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M Steilheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*98/14*0068*.. 47 - 103 195/55R16 87 11A; 22B; 22L; 367; 56G ab e2*98/14*0068*12; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B 54 G199 65 - 79 205/50R16-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 22B; 685 12A; 51A; 71K; 721; 101 205/55R16 89 11A; 22B; 54F 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 120 205/55R16 91 kurzer Radstand; 215/55R16 93 langer Radstand; 225/50R16 92 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 120 205/60R16 92 54F 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 10 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind. REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.